Kommentar: In Schranken gewiesen
Deutschland ist schnell dabei, mißliebigen Staaten Menschenrechtsverletzungen vorzuwerfen – gestern wurde es selbst verurteilt: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg sprach zwei jungen Männern, die während des G-8-Gipfels in Heiligendamm fünfeinhalb Tage in sogenanntem Unterbindungsgewahrsam verbringen mußten, Entschädigung zu. Mit ihrer Inhaftierung habe die BRD gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen.(junge Welt, 2. 12. 2011) weiter …