Antwort Kleine Anfrage (18/453): Problematik anlassloser Polizeikontrollen und `racial profiling´
Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthält aktuelle Zahlen zum Umfang von racial profiling durch die Bundespolizei. Demnach wurden im Jahr 2013 fast eine halbe Million anlasslose Befragungen nach §22 Abs. 1 Bundespolizeigesetz durchgeführt. Nur in einem Bruchteil der Fälle wurde dabei ein Verdacht auf unerlaubte Einreise oder unerlaubten Aufenthalt festgestellt. Das ist deshalb kurios, weil sich die Bundesregierung und Vertreter der Bundespolizei immer wieder auf den „erfolgreichen Kampf gegen illegale Migration“ berufen, wenn sie diese Befugnis der Polizei verteidigen. Was bleibt, ist der bloße Verdacht aufgrund der Hautfarbe, der einen Menschen zum Objekt einer staatlichen Maßnahme macht. weiter …