Schallende Ohrfeige für das BAMF

„59 Prozent der beklagten Asylbescheide von afghanischen Asylsuchenden erweisen sich bei inhaltlicher Prüfung durch die Gerichte als rechtswidrig. Das ist eine schallende Ohrfeige für die Asylbehörde, aus der umgehend Konsequenzen gezogen werden müssen“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage zur Entscheidungspraxis bezüglich Afghanistan. Jelpke weiter:

„Von Januar bis September 2020 haben die Verwaltungsgerichte Schutzsuchenden aus Afghanistan in 5.644 Fällen Schutz gewährt, den ihnen das BAMF zuvor rechtswidrig vorenthalten hat. Die vielen fehlerhaften Entscheidungen sind auch eine Folge viel zu restriktiver politischer Vorgaben. Diese müssen dringend geändert werden. Es besteht sonst die große Gefahr rechtswidriger Abschiebungen nach Afghanistan.

Unter politischen Gesichtspunkten verbieten sich Abschiebungen in dieses Kriegsland sowieso. Nach wie vor kommt es dort regelmäßig zu schweren Anschlägen, Gewalt ist alltäglich. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation noch weiter zugespitzt. Schätzungsweise ein Drittel der afghanischen Bevölkerung soll sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, doch das Gesundheitssystem ist in einem desolaten Zustand und absolut nicht in der Lage, die Erkrankten angemessen zu versorgen. Durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie hat sich auch die wirtschaftliche Lage dramatisch verschlechtert – zwei Millionen Afghanen haben ihre Jobs verloren.“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: SF 236 Schutzquote Afghanistan