Artikel: Reichlich verstümmelt

Am 23.Mai wird das Grundgesetz 70 Jahre alt

Artikel von Ulla Jelpke in Soz Nr. 05/2019

Am 23.Mai wird der Bundestag die Verabschiedung des Grundgesetzes im Mai 1949 wieder als Leuchtfeuer der «westlichen Werte», Freiheit und Demokratie, loben. Dabei wurde es anfänglich stramm antikommunistisch ausgelegt, soziale und demokratische Rechte später scheibchenweise zurückgefahren. Entgegen der Propaganda steht heute der «Sicherheitsstaat» im Vordergrund.

Das Grundgesetz entstand vor dem Hintergrund des Sieges der Alliierten über den Hitlerfaschismus einerseits und des einsetzenden Kalten Krieges andererseits. Entsprechend mussten die Mitglieder des Parlamentarischen Rats einen Kompromiss zwischen dem weitverbreiteten Wunsch nach einer Überwindung des Kapitalismus auf der einen und dem Schutz der Profiteure dieser kapitalistischen Ordnung sowie des verlorenen imperialistischen Raub- und Vernichtungskriegs auf der anderen Seite finden.
Dass in der Sowjetischen Besatzungszone mit der SED eine Partei herrschte, die den Aufbau des Sozialismus zumindest für die absehbare Zukunft in ihr Programm geschrieben hatte, muss als bedeutsamer äußerer Einflussfaktor auf die Gestaltung des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Zudem wollten die Westalliierten im Wettkampf der Systeme die demokratischen Grundrechte in Frontstellung zu deren weitgehend fehlender Garantie im real existierenden Sozialismus bringen und deshalb im Grundgesetz verankert wissen.
Dass es mit diesen demokratischen Rechten für Andersdenkende auch im vermeintlich «freien Westen» nicht so weit her war und ist, zeigte sich mit der Anfang der 50er Jahre einsetzenden Kommunistenverfolgung in der BRD, die ihren Höhepunkt im Verbot der KPD durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1956 fand. Damit wurde beispielhaft deutlich, dass sich die jeweiligen sozialen Kräfteverhältnisse nicht nur in der Ausarbeitung, sondern auch in der Interpretation einer Verfassung niederschlagen.

Die FDGO

Unter diesem Gesichtspunkt spielt das Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik eine zentrale Rolle. Bereits mit dem Verbot der faschis­ti­schen  Sozialistischen Reichspartei (SRP) im Jahr 1952 hatte es die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen seiner Ansicht nach die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht, unter dem Begriff «Freiheitlich-demokratisch Grundordnung» (FDGO) zusammengefasst. Mit dem KPD-Verbot erhielt der Begriff FDGO seine bis heute gültige, den Antikommunismus zur Staatsräson erhebende, marktkonforme Ausrichtung.
Indem das Verfassungsgericht in seiner Rechtsprechung «von Normen – also Regeln – zu Werten» überging, habe es den «Weg zur Aufdeckung der der Verfassung zugrundeliegenden Widersprüche» versperrt. «Statt widerstreitender Konfliktgegner gibt es Wert und Unwert, Verfassungsanhänger und Verfassungsfeinde – einen Begriff, den übrigens das Grundgesetz gar nicht kennt, dafür aber der Verfassungsschutz und seine Berichte», schrieb der marxistische Rechtswissenschaftler Uwe-Jens Heuer.
Mit der Figur des Verfassungsfeinds wurde die Grundlage für die weitere Kommunistenverfolgung, die Berufsverbote im Zuge des Radikalenerlasses 1972 und die bis heute andauernde Diffamierung radikaler antikapitalistischer und antifaschistischer Opposition durch die Verfassungsschutzämter gelegt. Die 1968 von der Großen Koalition vor dem Hintergrund des weltweiten Aufschwungs linker Kräfte verabschiedeten Notstandsgesetze, die im Kriegs- oder Unruhefall die Stellung der Regierung stärken und Grundrechte einschränken sollten, stellten einen Akt der präventiven Konterrevolution da.

Gesellschaftspolitisch nicht festgelegt?

Wolfgang Abendroth war der Überzeugung, dass die Bundesrepublik «verfassungsrechtlich nicht an die existente monopolkapitalistische Struktur ihrer Wirtschaftsgesellschaft und an deren herrschende ideologische Spiegelung in der Lehre von der ‹sozialen Marktwirtschaft› gebunden» sei.
Die Formel vom sozialen und demokratischen Rechtsstaat (Art.20 Abs.1; Art.28) erlaube demnach in Verbindung mit Art.15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln, Naturschätzen sowie Grund und Boden ermöglicht, grundsätzlich eine sozialistische Umgestaltung der Wirtschaftsgesellschaft. Linke Kritiker der «Sozialismusoption», die Abendroth im Grundgesetz enthalten sehen wollte, wiesen allerdings darauf, dass diese Option maximal eine wohlfahrtsstaatliche Wirtschaftsordnung mit hohem Anteil an Staatsunternehmen, aber keine Überwindung des Kapitalismus beinhalte.

Scheibchenweise ausgehöhlt

Mit dem Ende der DDR wurde die west- und nun wieder gesamtdeutsche Bourgeoisie mit der Wiedereingliederung des Staatsgebiets der ehemaligen DDR in den kapitalistischen Markt deutlich gestärkt. Das äußerte sich in den folgenden Jahrzehnten in immer heftigeren Angriffen auf die im «historischen Kompromiss» des Grundgesetzes verankerten Grundrechte.
Bereits 1993 verstümmelte eine ganz große Koalition im Bundestag gegen die Stimmen der PDS das als zentrale Lehre aus dem Faschismus ins Grundgesetz aufgenommene Grundrecht aus Asyl.
1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Auslandseinsätze der Bundeswehr entgegen der grundgesetzlichen Festlegung des Auftrags der Streitkräfte auf die Landesverteidigung auch im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme unter Zustimmung des Parlaments zulässig seien. Damit war der Weg zur deutschen Teilnahme an NATO-Kriegen wie 1999 in Jugoslawien geebnet.
Mit den Hartz-Gesetzen wurde das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes faktisch ad absurdum geführt.
Und nach den Anschlägen vom 11.September 2001 in den USA setzte eine bis heute nicht abebbende Welle von Angriffen auf die Grundrechte im Namen der Terrorbekämpfung ein. Das als Lehre aus dem Faschismus geltende Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten wurde durch den Aufbau gemeinsamer Terrorabwehrzentren und Verbunddateien unterlaufen.
Max Reimann hatte 1949 als Vertreter der KPD im Parlamentarischen Rat 1949 die Zustimmung zum Grundgesetz abgelehnt, weil damit die «Spaltung Deutschlands» unterschrieben werde. Er fügte jedoch hinzu: «Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben!», verkündete Reimann. In dieser Rolle finden sich Sozialisten und Kommunisten 70 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes in der Tat wieder

* Die Autorin ist innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.