Gleichstellung aller Lebenspartnerschaften ist notwendig

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf des Bundesrates „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ auf BT-Drucksache 18/6665
 
„Ich habe dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur sogenannten Ehe für alle zugestimmt, möchte aber dazu erklären: Dieser Beschluss beendet aus meiner Sicht nicht die Diskriminierung von Lebenspartnerschaften.

Nach meiner Auffassung ist der heutige Beschluss nur ein Fortschritt, wenn er ein Schritt dahin ist, alle Lebenspartnerschaften in gleicher Weise anzuerkennen. Mein Ziel ist die Abschaffung des Eheprivilegs. Eine Bevorzugung standesamtlich Getrauter gegenüber Nichtgetrauten, die ebenfalls füreinander Verantwortung übernehmen, ist aus meiner Sicht nicht berechtigt. Wer heiraten möchte, soll heiraten können, aber ein Trauschein sollte keine Privilegien gegenüber anderen Formen der Partnerschaft entfalten.“