Schon 1608 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen Eltern nicht nachholen

„Seit September hat sich die Zahl der Entscheidungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge auf subsidiären Schutz verdoppelt. 1608 Kinder und Jugendliche können ihre Eltern und Geschwister nicht vor März 2018 nachholen. Die Bundesregierung zerstört damit aktiv Familien und tritt Kinderrechte von Geflüchteten mit Füßen. Ihr ist es wichtiger im rechten Lager um Stimmen zu buhlen“, kommentiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. die Antwort der Bundesregierung auf die mündliche Frage vom 29.11.2016. Jelpke weiter:

 

„Der Hinweis der Bundesregierung, es habe ja keines der Kinder und Jugendlichen Familienzusammenführung beantragt, zeigt nur, dass die Hürden schon allein für die Antragsstellung viel zu hoch sind. Dies betonen Beratungsstellen für Geflüchtete ebenfalls immer wieder. Man stelle sich das einmal vor, Kinder und Jugendliche werden auf der Flucht oder davor von ihren Eltern getrennt, retten sich traumatisiert nach Deutschland und sind hier einer ihnen alles andere als wohlgesonnenen Bürokratie ausgesetzt. Werden die Kinder dann noch bis März 2018 volljährig, erlischt ihr Recht auf Elternnachzug dauerhaft. All das ist für die schutzbedürftigen Kinder eine Katastrophe – die Bundesregierung kann sich die Zerstörung tausender Familien und die nachhaltige Verhinderung der Integration der Betroffenen ans Revers heften. Die Zwangstrennung besonders schutzbedürftiger Kinder von ihren Eltern ist unerträglich und ein offener Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention.“

Zur Antwort auf die Mündliche Frage:

20161129 MF 18-19 Subsidär Minderjährihe_Entscheidungpraxis Asyl