Bahn behält Deportationsprofit

64 Millionen Euro hat die Deutsche Reichsbahn 1943 für die Deportation der Juden aus Thessaloniki kassiert. Das bestätigt nun auch die Bundesregierung – und rechtfertigt es zugleich, dass das Geld nie zurückgezahlt wurde. Entsprechende Forderungen der Jüdischen Gemeinde will sie auch in Zukunft ablehnen, teilte sie auf eine Kleine Anfrage mit.

 

Dass die Deportation der Juden Unrecht war, steht zum Glück auch für die Bundesregierung außer Frage. Die Reichsbahn hatte damals 2 Pfennig pro Erwachsenem kassiert – das war das „Gruppentarif“. Gezahlt hatte die SS, die sich dann wiederum aus dem Besitz der Jüdischen Gemeinde bediente. Die Zahlen werden von der Bundesregierung nicht bestritten: Sie habe weder Anlass, an der Umrechnung in den heutigen Gegenwert in Höhe von 64 Millionen Euro zu zweifeln, zudem hat sie „keine Erkenntnisse darüber, dass Rückerstattungen vorgenommen wurden.“

 

Doch anstatt diese Rückzahlung endlich vorzunehmen, findet es die Bundesregierung richtig, dass die Bahn ihren Deportationsprofit behält. Und zwar, weil „die Rechtsfolgen aus dem NS-Unrecht spezialgesetzlich abschließend geklärt wurden.“

Zugeben, dass die Jüdische Gemeinde das abgepresste Fahrgeld niemals zurückerhalten hat, und gleichzeitig behaupten, die Angelegenheit sei abschließend geklärt – das zeugt schon von einem schier unfassbaren Gleichgültigkeit gegenüber den NS-Opfern.

Die Bundesregierung verweist auf das deutsch-griechische Abkommen von 1960, in dem die Zahlung von 115 Millionen D-Mark vereinbart wurde. Die griechische Regierung hat aber schon damals klargestellt, dass es sich bei den damals gezahlten 115 Millionen D-Mark nur um eine Abschlagszahlung handelt und die Ansprüche griechischer Staatsbürger damit längst nicht „erledigt“ sind. So billig darf die Bundesregierung nicht davonkommen. Ich werde die Forderungen der Jüdischen Gemeinde Thessaloniki wie auch anderer Deportierter weiterhin unterstützen.

 

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