Pressemitteilung: Bundesregierung darf sich nicht aus der Verantwortung für Flüchtlinge aus Lampedusa stehlen

In Italien wurde diesen Flüchtlingen so gut wie jede Unterstützung verweigert. Die italienischen Behörden haben ihnen humanitäre Aufenthaltstitel, Bargeld bzw. Fahrkarten in die Hand gedrückt und sie aufgefordert weiterzureisen. Angesichts dieser Vorgänge ist es zynisch, wenn die Bundesregierung behauptet, ‚dass in Italien grundsätzlich ein angemessener Umgang mit Flüchtlingen gewährleistet ist‘. Tatsächlich wurde ihnen in Italien der Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung verweigert. Wenn die Bundesregierung davor die Augen schließt, macht sie sich zur Komplizin dieser Menschenverachtung.
Dennoch hat das Bundesinnenministerium, wie es in der Antwort heißt, dem Hamburger Senat empfohlen, die Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-II-Abkommens nach Italien zurückzuschicken. Es hat allerdings festgehalten: ‚Die Letztentscheidung über den Umgang mit den Flüchtlingen lag und liegt jedoch bei den betroffenen Ländern‘, und betont, dass das Aufenthaltsgesetz ‚verschiedene Möglichkeiten für eine Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen in Deutschland‘ vorsieht.
Die Bundesregierung darf sich aber nicht aus ihrer eigenen Verantwortung stehlen. Nach vorläufigen Zahlen sind vergangenes Jahr 701 Flüchtlinge im Rahmen des Dublin-II-Systems nach Italien abgeschoben worden, im Jahr davor waren es 635. Insgesamt gab es 2012 Rückschiebungen von über 3000 Personen. Das Dublin-II-System muss endlich abgeschafft werden.“