„Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort nochmals die geltende Rechtslage: eine polizeiliche Maßnahme allein aufgrund der äußeren Erscheinung und einer mutmaßlich nicht-deutschen Herkunft ist unzulässig. Mit ihren Formulierungen räumt sie zugleich ein, dass das äußere Erscheinungsbild aber eben doch ausschlaggebendes Kriterium für anlasslose Kontrollen ist: die äußere Erscheinung sei eines von mehreren Kriterien. Als weitere Kriterien werden Erkenntnisse zu unerlaubten Einreisen auf bestimmten Zugstrecken oder die geografische Lage, also die Grenznähe, benannt. In der konkreten Einsatzsituation bleiben damit für die Bundespolizisten aber allein äußere Merkmale als Anhaltspunkt für eine Personenkontrolle. Gerade wenn kein konkreter Verdacht besteht, sind äußere Erscheinungsmerkmale der Betroffenen das letztlich ausschlaggebende Kriterium.
Nicht-deutsch aussehende Menschen müssen also weiterhin mit Personenkontrollen rechnen, wenn sie sich in Grenznähe aufhalten. Dies als rassistisch zu empfinden, ist mehr als nachvollziehbar – auch wenn die Bundesregierung es leugnet. Für die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit bedeutet das aus Sicht der LINKE: verdachts- und anlasslose Kontrollen durch die Bundespolizei müssen wieder abgeschafft werden.“
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