Rede im Bundestag: Menschenrechte in der internationalen Sicherheitskooperation nicht preisgeben!

Rede zu TOP 18 der 165. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2007 zwischen der Regierung Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Kuwait (und einer Reihe anderer Staaten) über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich

Die Bundesregierung beantragt die Zustimmung zu einer Reihe von Verträgen mit anderen Staaten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Das beinhaltet umfassenden Datenaustausch.

DIE LINKE wird diesen Verträgen nicht zustimmen. In Ländern wie Kuwait, Katar und Saudi-Arabien werden die Menschenrechte aufs Schwerste missachtet, wie aus Berichten von amnesty international und Human Rights Watch hervorgeht.
In Saudi-Arabien sind Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Gerichte verhängen dort grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen, die auch ausgeführt werden, vor allem Auspeitschungen. Zur Rettung des feudalen Regimes im Nachbarland Bahrein vor einer demokratischen Protestbewegung war im Frühjahr 2011 die saudi-arabische Armee in Bahrein einmarschiert.
In Kuwait werden Kritiker des Präsidenten schikaniert und verfolgt.
Frauenrechte werden in allen diesen Ländern extrem missachtet. Migranten und Staatenlosen werden grundlegende politische und soziale Rechte wie etwa der Zugang zu Gesundheitswesen und Bildung verweigert. Menschenrechtler und Regierungskritiker werden eingeschüchtert, bedroht, eingesperrt und mit politisch motivierten Prozessen überzogen.

Mit solchen Staaten auf dem Sicherheitssektor zu kooperieren, ohne sich zum Komplizen von Folterern zu machen, ist eine Gratwanderung, welche die Bundesregierung nicht meistert.
Die Problematik fängt schon bei der Beschreibung der Delikte an, deretwegen die deutschen Sicherheitsbehörden mit jenen der anderen Staaten kooperieren sollen. Sie ist nicht abgeschlossen, im Prinzip kann es also um alles gehen, was in einem der Staaten verboten ist. Ganz oben steht der Terrorismus. Wer ist nicht gegen Terrorismus? Der Teufel steckt aber im Detail: Es gibt keine Definition dieses Begriffes. Wir können davon ausgehen, dass diese Regime jede Freiheitsbewegung für „terroristisch“ erklären.
Zudem ist bekannt, dass in etlichen dieser Staaten Verhaltensweisen, die hierzulande vollkommen legal sind, für kriminell erachtet werden.
So werden in Katar beispielsweise Personen wegen Vergehen im Zusammenhang mit „unerlaubten sexuellen Beziehungen“ oder Alkoholkonsum zu 30 bis 100 Peitschenhieben verurteilt. Dort ist eben kriminell, wer als Schwuler oder Lesbe gleiche Rechte fordert oder einfach nur in der Öffentlichkeit ein Bier trinken will.
In der Aufzählung der Delikte fehlt natürlich auch nicht der Punkt der „unerlaubten Einschleusung von Ausländern“. Das ist ebenfalls ein weites Feld: Damit kann man berufsmäßige, skrupellose Schleuser treffen, die das Schicksal von Flüchtlingen ausbeuten und nur allzu oft deren Leben gefährden, damit kann man aber auch das humanitäre Engagement von Helfern kriminalisieren, die Flüchtlinge retten. Dazu braucht man gar nicht die diktatorischen Regime im Nahen Osten zu betrachten, auch Italien bringt so etwas fertig. Die pauschale Kriminalisierung der „Einschleusung“ ist absolut unangebracht. Das sage ich auch im Blick auf die Verträge mit der Ukraine und Kroatien, beides Anrainerstaaten an die EU.
Deswegen lehnt es DIE LINKE auch ab, vertraglich festzulegen, dass den ausländischen Vertragspartnern „alle interessierenden Informationen“ zu den jeweiligen Delikten übermittelt werden sollen.

Die Sicherungsklauseln in den Vertragstexten sind völlig unzureichend. So „kann“ die Bundesrepublik die Kooperation verweigern, wenn ein bestimmtes Delikt in Deutschland gar nicht strafbar ist. Oder wenn Grund zur Annahme besteht, dass der Partnerstaat mit den Informationen aus Deutschland missbräuchlich umgeht.
Aber: Die richtige Reihenfolge wird hier umgedreht. Notwendig wäre eine Einzelfallprüfung: Nur dann, wenn man sicherstellen kann, dass eine Datenübermittlung angebracht und notwendig ist, sollte sie stattfinden. Doch stattdessen wird hier der Datenaustausch zur Regel und die Austausch-Verweigerung zur Ausnahme. Die Beamten, die im Innenministerium oder im BKA Anfragen prüfen, sind immer auf der sicheren Seite, wenn sie Informationen rausrücken, aber rechtfertigungspflichtig, wenn sie das nicht tun. Und das ist falsch. Denn das bedeutet, Menschenrechte und Datenschutz auf den Kopf zu stellen, und deswegen lehnt DIE LINKE diese Abkommen ab.