Rede im Bundestag: Endlich einen fairen Umgang mit Flüchtlingen in der ganzen EU sicherstellen!

Erste Beratung des Antrags der Fraktion Die Grünen „Einheitlichen EU-Flüchtlingsschutz garantieren“, 17/4439 und des Antrags der Fraktion DIE LINKE „Für ein offenes, rechtsstaatliches und gerechtes Europäisches Asylsystem“, 17/4679

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 21. Januar ein Urteil gegen Belgien gefällt, das aber auch Deutschland und die ganze EU betrifft. Dem Gericht zufolge hätte Belgien einen Asylsuchenden nicht nach Griechenland zurückschicken dürfen, weil ihm dort unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohten. Auch den fehlenden Rechtsschutz gegen die Abschiebung hat der Gerichtshof als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verurteilt.
Dieses Urteil ist ein Urteil über die gesamte Asylpolitik der EU und der Rolle, die die Bundesrepublik Deutschland dabei spielt. Grundlage des Vorgehens der belgischen Behörden ist das so genannte Dublin-System. Demnach müssen Asylsuchende ihr Asylverfahren in dem Staat betreiben, in dem sie ihren Fuß zuerst auf EU-Territorium gesetzt haben. Kern dieses Systems ist die Drittstaatenregelung, wie sie 1993 im so genannten Asylkompromiss in Deutschland festgelegt wurde. Wer über einen sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, dessen Antrag gilt als unbeachtlich. Der oder die Betroffene wird in jenen vermeintlich sicheren Drittstaat zurückgeschoben, aus dem er oder sie gekommen ist. Um diese Asylbewerber auch wirklich schnell wieder loszuwerden, hat sich eine Große Koalition aus Union, SPD und FDP damals noch einen weiteren Kniff einfallen lassen. Die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Abschiebung wurde abgeschafft. Es ist der einzige Fall, in dem im deutschen Verfahrensrecht kein wirksamer Rechtsschutz gegen eine Behördenentscheidung möglich ist. Mit dem Dublin-System wurde daraus EU-Recht.

Dieses System ermöglicht die organisierte Flucht aus der Verantwortung für Schutzsuchende und Flüchtlinge . Ein Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 22.01.2011 unter der Überschrift „Enthüllendes Urteil“ hat dies auf den Punkt gebracht, ich zitiere: „Das gegenwärtige System dient vor allem einem Zweck: einigen großen Staaten wie Deutschland möglichst alle Asylbewerber vom Hals zu halten – auf Kosten der Flüchtlinge und der am Rand der EU liegenden Staaten, die sich kaum noch zu helfen wissen.“

Es sind diese Staaten wie Griechenland, die sich überlastet sehen und schon allein deshalb die Standards des Flüchtlingsrechts nicht einhalten. Eine weitere Runde in der Harmonisierung des Asylrechts in der EU muss daher zwingend mit einer grundlegenden Reform einhergehen. Das Verhalten der Bundesregierung in diesem Zusammenhang ist jedoch beschämend. Sie blockiert jede Initiative, die das Aufweichen der starren Dublin-Regelungen vorsieht. Sie torpediert Richtlinienentwürfe, die den Status und die Rechte von Schutzsuchenden und Flüchtlingen verbessern könnten. Sie wirkt stattdessen an der Abschottung der Festung Europa mit, die jährlich ungezählte Todesopfer fordert. Ein frappierendes Beispiel aus der jüngsten Vergangenheit ist die Teilnahme am Einsatz der Grenzschutzagentur FRONTEX an der türkisch-griechischen Landgrenze. Ihre Aufgabe dort ist unter anderem, die Flüchtlinge an der Grenze abzufangen und in die griechischen Aufnahmelager und Abschiebeknäste zu bringen. Genau diese Einrichtungen sind es, auf die das Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zielt. Die Unterbringung der Flüchtlinge dort ist unmenschlich und erniedrigend.

Wir fordern mit unserem Antrag die Bundesregierung auf, sich endlich für einen effektiven Flüchtlingsschutz auf EU-Ebene einzusetzen, der den Bedürfnissen der Flüchtlinge wie den Aufnahmekapazitäten der EU-Staaten gerecht wird. Die Abschottungsagentur FRONTEX muss endlich aufgelöst werden. Sie ist Sinnbild einer Politik, die Flüchtlinge zu illegalen Migrantinnen und Migranten erklärt und mit polizeilichen und militärischen Mitteln bekämpft. Wir feiern in diesem Jahr das sechzig-jährige Bestehen der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies muss sich endlich auch in der deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik niederschlagen.

(Die Rede wurde nach einer Vereinbarung zwischen den Fraktionen zu Protokoll gegeben.)

Hier der Antrag zum download:

1704679_europäisches_Asylsystem.pdf