Artikel: Hoheitsrechte privatisiert

Bei den Sicherheitsvorkehrungen an deutschen Flughäfen wird massiv gespart. Genauer gesagt: Während die Technik aufgerüstet wird, werden die Sicherheitskontrollen an Billigfirmen ausgelagert. In der vergangene Woche zugestellten Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke bestätigt die Bundesregierung, daß nur knapp zehn Prozent des Personals von der Bundespolizei gestellt wird. Die Zahl bezieht sich auf 13 größere Flughäfen (außer München), bei denen Gepäck und Passagiere »im Auftrag« der Bundespolizei überprüft werden. Die Rede ist von den beiden Berliner Flughäfen sowie denen in Saarbrücken, Frankfurt a. M., Bremen, Hamburg, Hannover, Köln/Bonn, Stuttgart, Düsseldorf, Dresden, Erfurt und Halle/Leipzig.Den 730 Beamten stehen 6260 private »Luftsicherheitsassistenten« zur Seite. An den anderen Flughäfen werden die Kontrollen im Auftrag der Länder durchgeführt.

Bereits Mitte der 1990er Jahre sei entschieden worden, die hoheitliche Aufgabe nach und nach auf Privatfirmen zu übertragen, so die Bundesregierung. Die Gewerkschaft der Polizei kritisiert diese Entwicklung. Die Privatisierung habe »dramatische Auswirkungen« für die Sicherheit, denn für die Vergabe der Aufträge gebe es »nur ein Kriterium – den Preis«, sagt etwa der GdP-Beauftragte für den Bereich Bundespolizei, Josef Scheuring. Die Mitarbeiter der Sicherheitsfirmen erhalten den Angaben zufolge Grundlöhne zwischen 7,99 bis 13,97 Euro.

Den Forderungen der Linksfraktion nach einer »Wiederverstaatlichung« dieser Aufgabe hält die Bundesregierung eine trickreiche Argumentation entgegen, in der sie das Faktum der Privatisierung bestreitet: Das Luftsicherheitsgesetz erlaube es, geeigneten Personen mit der Wahrnehmung der Sicherheitskontrollen zu »beleihen«. Damit würden auch die von Privaten durchgeführten Kontrollen als hoheitliche Maßnahmen gelten, »so daß insoweit keine Privatisierung polizeilicher Aufgaben vorliegt«. Daß alles seine Ordnung hat und die Privatkräfte die Kontrollen an den Röntgengeräten und Passagierschleusen zuverlässig nach den Verordnungen der EU und der Bundesregierung durchführen, werde von der Bundespolizei vor Ort überprüft, der die »Fachaufsicht« obliege. Wie diese erfüllt werden soll, wenn auf einen Bundespolizisten neun Privatangestellte kommen, wird nicht weiter ausgeführt. Die Bundesregierung verweist auf regelmäßige Inspektionen der Europäischen Kommission sowie von »unabhängigen Auditoren«, ohne Angaben zu den Kontrollintervallen zu machen.

Die Ausbildung dieser Luftsicherheitsassistenten erfolgt in Kursen, die gerade mal 160 Stunden umfassen, sowie einer behördlichen Prüfung. Hinzu kommen jährliche Fortbildungen von mindestens 40 Stunden pro Jahr.

Der Abgeordnete Jan Korte (Die Linke) wirft der Bundesregierung vor, sich mit den Problemen an den Sicherheitskontrollen nicht auseinandersetzen zu wollen. Die Verantwortung werde einfach auf die Bundespolizisten vor Ort abgeschoben. »Wer die Sicherheitsvorkehrungen an Personal- und Wartungszugängen überprüft, die erst vor kurzem vom Chaos Computer Club überwunden wurden, kümmert die Bundesregierung genauso wenig«, so Korte in einer Presseerklärung. Dabei müsse man sich die Frage stellen, »wie motivierend sich ein Stundenlohn von 7,99 Euro Brutto auf die Sicherheitsangestellten auswirkt«.