Pressemitteilung: Türkische Kriegsdienstpflicht für „Auslandstürken“ ist Integrationshindernis

„Wer seinen Kriegsdienst in der Türkei leistet, kann durch die lange Abwesenheit seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland verlieren. Außerdem weigern sich türkische Konsulate immer wieder über 35-jährige ohne Ableistung des türkischen Kriegsdienstes für eine Einbürgerung in Deutschland aus der türkischen Staatsbürgerschaft zu entlassen. Über 38-jährigen wird als „Fahnenflüchtigen“ der Pass nicht mehr verlängert, so dass diese in die Illegalität getrieben werden. Damit handelt es sich bei der Freikaufsregelung schlicht um Kopfgelderpressung. Ich begrüße es daher, dass die Bundesregierung zumindest bei Einbürgerungsbewerbern, die in zweiter oder einer weiteren Generation in Deutschland leben, den Freikauf vom Wehrdienst für generell nicht mehr zumutbar hält. Ebenfalls ist es begrüßenswert, dass sie eine Einbürgerung auch dann ermöglichen will, wenn eine vorherige Entlassung aus der bestehenden Staatsbürgerschaft an „unzumutbare Bedingungen“ wie die „vorherige Erfüllung der Wehrpflicht im Herkunftsstaat“ gebunden ist.

Ich erwarte allerdings weiterhin von der Bundesregierung, dass sie sich bei der türkischen Regierung für eine generelle Abschaffung der Kriegsdienstpflicht für türkische Staatsbürger in Deutschland einsetzt. Kriegsgegnern und Deserteuren aus der Türkei muss Asyl und eine erleichterte Einbürgerung ermöglicht werden, da es in der Türkei weder das Recht auf Kriegsdienstverweigerung noch einen zivilen Ersatzdienst gibt und türkische Soldaten weiterhin zum Krieg gegen kurdische Rebellen sowie zur Unterdrückung der demokratischen Opposition im Land missbraucht werden.“

Die Anfrage und die Antwort der Bundesregierung sind hier nachzulesen:

KA_16_13532_Bedelli_Askerlik.pdf

1613532_Bedelli_Askerlik.pdf