Artikel: Regierung „verbessert“ BKA-Gesetz

Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, stellte am Mittwoch drei Änderungen heraus. Diese betreffen vor allem die Onlinedurchsuchung von Privatcomputern: Die Eilfallregelung, die dem Bundeskriminalamt erlaubt hätte, auch ohne Richterbeschluß aktiv zu werden, entfällt. Außerdem bleibt die Entscheidung, ob die erhobenen Daten ausgewertet werden dürfen, nicht mehr den Angestellten der Behörde überlassen, sondern wird »unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts« vorgenommen. Wie eng die richterliche Kontrolle dabei sein soll, wurde gestern aber nicht mitgeteilt. Nicht näher präzisiert wurde der dritte Änderungspunkt, der eine deutlichere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen BKA und Länderpolizeien vorsehen soll.

Nach den Vorstellungen der Regierung bleibt es dabei, daß die Online­durchsuchungen heimlich stattfinden, also ohne daß die Betroffenen zeitnah Rechtsmittel einlegen können. Es bleibt auch bei der Absicht, in Wohnungen »Verdächtiger« sowie von »Kontaktpersonen« heimlich Videokameras und Wanzen zu installieren. Außerdem darf das BKA Rasterfahndungen veranlassen, Observationen und weitere, quasi-geheimdienstliche Tätigkeiten durchführen – Voraussetzung ist die Bekämpfung des »internationalen Terrorismus«. Auch dieser Begriff wird nicht näher definiert. Das Zeugnisverweigerungsrecht für Anwälte, Ärzte, Therapeuten, nichtchristliche Geistliche und Journalisten wird weiterhin nicht garantiert.