Artikel: Kompetenzen wie beim FBI

Am heutigen Freitag, dem letzten Sitzungstag des Jahres, stimmt der Bundesrat über das umstrittene BKA-Gesetz ab. Der Bundestag hatte schon gestern zugestimmt. Damit wird aus dem Bundeskriminalamt eine präventiv ermittelnde Staatspolizei mit Geheimdienstbefugnissen nach Art des amerikanischen FBI.

Im Bundestag hatte das Gesetz bereits Anfang Dezember eine Mehrheit bei den Abgeordneten der Regierungsparteien gefunden, doch einige Landesregierungen hatten Nachbesserungen verlangt. Am Mittwoch kam es im Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat zu dem geforderten Kompromiß. Wichtigste Änderung ist neben einer klaren Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern die Streichung des ursprünglich vorgesehene Rechts des BKA, im Eilfall auch ohne vorherige Erlaubnis eines Richters eine Online-Durchsuchung anzuordnen. Auch die Durchsicht der so erlangten Daten durch BKA-Beamte soll unter Aufsicht eines Richters stattfinden.

Keine Änderung gab es bei den vorgesehenen massiven Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts. Lediglich Abgeordnete, Geistliche aller Konfessionen und Strafverteidiger sind vor BKA-Überwachung geschützt, während Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte diesen Schutz nicht genießen sollen. Journalisten können nun von den BKA-Ermittlern zur Offenlegung ihre Quellen und Recherchen gezwungen werden. Eine tragende Säule der Pressefreiheit werde damit geschwächt und die Arbeit investigativer Journalisten erschwert, hatten Journalistenverbände diese Regelung kritisiert. Damit stießen sie im Vermittlungsausschuß nicht nur bei den Unionsparteien, sondern ebenso bei der SPD auf taube Ohren.

Die Linksfraktion lehnt auch den Kompromiß als »Angriff auf die Bürgerrechte« ab. Die Ausgestaltung der richterlichen Kontrolle der Online-Durchsuchung sei völlig unklar. Die angebliche Präzisierung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hält die Linke für eine Farce, da weiterhin das BKA die Länder lediglich über seine Pläne unterrichten muß, ohne diesen Mitsprache zu gewähren.

Im Bundesrat werde die Berliner Landesregierung aus SPD und Linkspartei dem BKA-Gesetz nicht zustimmen, erklärte Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue im Deutschlandradio.

Auch Grüne und FDP wollen dem BKA-Gesetz weiter ihre Zustimmung verweigern. Unmittelbar nach der Einigung im Vermittlungsausschuß haben der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum und der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (beide FDP) angekündigt, gemeinsam mit Beschwerdeführern aus den Medien und der Ärzteschaft Verfassungsbeschwerde gegen die »Verfassungswidrigkeit weiter Teile des Gesetzes« einzulegen. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2008 zu den geheimen Online-Durchsuchungen sei der Gesetzgeber »in einer Reihe von wesentlichen Punkten nicht gefolgt.« Dies gelte insbesondere für die »Verletzung des direkt aus der Menschenwürde abzuleitenden Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und gegen die Relativierung des Schutzes von Vertrauenspersonen im Bereich von Ärzten, Anwälten und Trägern der Pressefreiheit.«