Pressemitteilung: BKA-Beobachter beim Berliner „mg“-Verfahren zurückziehen!

Die Bundesregierung bestätigt, dass das BKA eine regelmäßige Prozessbeobachtung durchführt. Diese diene, so heißt es, dem Ziel, „neue im Rahmen der geführten Ermittlungen bisher nicht bekannt gewordene Hinweise unmittelbar aufzunehmen und polizeilich zu bewerten.“

Der springende Punkt ist: Die Entscheidung, ob neue Hinweise auftauchen, und deren polizeiliche Bewertung können nur solche Beamte vornehmen, die mit den Ermittlungen eng vertraut sind. Doch diese Beamte, allen voran die Ermittlungsführerin beim BKA, sind als Zeuginnen und Zeugen zu betrachten. Sie dürfen die Verhandlungen weder selbst beobachten, noch dürfen sie von ihren Kollegen von deren Verlauf unterrichtet werden. Ansonsten wäre der verbotenen Zeugenabsprache Tür und Tor geöffnet.

Dass genau dies beim sogenannten „mg-Verfahren“ geschieht, muss aufgrund der Antwort der Bundesregierung befürchtet werden. Es würde sich nahtlos in die bisherige Strategie der Verfolgungsbehörden einreihen, linke Aktivisten als „Terroristen“ zu diffamieren.
Ohnehin ist kein vernünftiger Grund erkennbar, warum das BKA einen Prozess beobachten sollte. Eine solche Aufgabe können die Medien besser besorgen.

Das BKA sollte deswegen sofort seine Prozessbeobachter zurückziehen.

1610982_BKA_mg_Verfahren.pdf