Pressemitteilung: Umfassenden Datenaustausch mit den USA stoppen!

„Die Relevanz der Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person für die Bekämpfung des Terrorismus ist in besonderen Fällen nicht vollständig auszuschließen“, heißt es in der Antwort. Das gleiche gilt nach Meinung der Bundesregierung auch für das Sexualleben der Betroffenen. Es wird zwar versichert, es gebe „keine spezielle Datei“, in der Angaben zur sexuellen Orientierung gespeichert würden – gleichwohl ließen Informationen aus anderen Dateien unter Umständen entsprechende „Rückschlüsse“ zu. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt dazu:

„Das Abkommen ist kein Beitrag zur Terrorbekämpfung, sondern ein Angriff auf die Grundrechte. Die US-Heimatschutzbehörde mag eine Menge schlechter Gründe dafür haben, Angaben über Gewerkschaftsangehörige zu erhalten, mit deutschem Recht ist das aber nicht vereinbar. Bei dem bekannt niedrigen Datenschutzniveau kann es nur eins geben: Dieser Vertrag darf nicht unterzeichnet werden.

Besonders bedenklich ist, dass die zentralen Begriffe des Abkommens – „schwerwiegende Kriminalität“, „terroristische Straftaten“ – in dem Abkommen nicht definiert werden. Es steht somit beiden Vertragsstaaten frei, Personen als terrorverdächtig einzustufen und auf gespeicherte Fingerabdrücke zuzugreifen. Das ist „im Einzelfall“ auch ohne vorheriges Rechtshilfeersuchen möglich.

Ganz in der Logik des Generalverdachts gegen Migrantinnen und Migranten liegt es, dass die Bundesregierung nicht ausschließen will, den USA auch Zugriff auf die Fingerabdrücke zu gewähren, die Asylsuchende in Deutschland routinemäßig und verdachtsunabhängig abgeben müssen.“

Anfrage und Antwort können hier heruntergeladen werden.

1609279_US_Datenaustausch.pdf

vorab_us_datenaustausch.pdf