Brief an den Bundestagpräsidenten Dr. Lammert: Falsche und irreführende Antworten bzgl. des Bundeswehreinsatzes während des G8- Gipfels in Heiligendamm

Vor dem G-8 Gipfel in Heiligendamm hat die Bundesregierung den tatsächlichen Umfang des dortigen Bundeswehreinsatzes falsch dargestellt. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke, fordert den Präsidenten des Deutschen Bundestages deshalb auf, der Bundesregierunge eine Rüge zu erteilen. weiter …

Artikel: Zurück in die rigide Sexualmoral

Die Bundesregierung nutzt immer mehr die Europäische Ebene dazu, die Meinungsbildung im Bundestag zu manipulieren. Auf diese Weise versucht sie, Beschlüsse durchzusetzen, für die es ursprünglich keine Mehrheit im Bundestag gegeben hat, oder die zumindest für größere kritische Debatten in der Öffentlichkeit gesorgt hätten. Beispielsweise war der Bundestag einhellig der Meinung, dass es unzulässig sei, die Telekommunikations-Verbindungsdaten für polizeiliche Zwecke „auf Vorrat“ zu speichern. Darüber setzte sich die Bundesregierung hinweg und stimmte einer EU-Richtlinie zu, mit der genau dieser Eingriff in die Privatsphäre von Millionen unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger verlangt wird. Da Einstimmigkeit erforderlich war, wäre ohne die Zustimmung der Bundesregierung die Richtlinie nicht zustande gekommen. Nunmehr argumentiert die Bundesregierung, die BRD sei verpflichtet, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit anderen Worten: Auf dem Umweg über die EU hat die Bundesregierung eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erreicht, die der Gesetzgeber so ursprünglich nicht gewollt hat. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/5696): Ermittlungsverfahren nach §129, §129a und §129b StGB im Jahr 2006

Der seit August 1976 bestehende Paragraf 129a Strafgesetzbuch (StGB) (Mitgliedschaft, Werbung
und Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“) ist ebenso wie der § 129 StGB („kriminelle
Vereinigung“) schon lange umstritten. Im Jahr 2001 wurden diese Paragraphen noch um den §129b zu kriminellen bzw. terroristischen Vereinigungen im Ausland ergänzt. Strafverteidiger-Vereinigungen, Menschen- und
Bürgerrechtsgruppen fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen. Wir fragen die Bundesregierung regelmäßig nach Strafverfahren nach den §§129, 129a und 129b. weiter …

Pressemitteilung: Bundesregierung fehlen Erkenntnisse zum Strafvollzug

Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zum Vollzug der lebenslänglichen Haftstrafe in Deutschland befragt und wollte aktuelles statistisches Material über tatsächliche Haftdauer, Entlassungsgründe, Rückfallquote etc. erhalten. Die Bundesregierung legte zur Antwort lediglich bereits bekannte Daten aus einer bundesweiten Erhebung der Kriminologischen Zentralstelle für das Jahr 2004 vor. Es bestehe keine Verpflichtung der Bundesregierung zur Erhebung solcher Daten, heißt es in der Vorbemerkung der Regierung unter Verweis auf die Länderverantwortung für den Strafvollzug. Die Bundesregierung sei insbesondere nicht angewiesen, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei der Behandlung der zu lebenslangen Haftstrafen Verurteilten sicherzustellen.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, kommentiert die völlig unbefriedigende Antwort der Bundesregierung.
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