Ende des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung zunächst weitgehend unbeachtet von Parlament und Öffentlichkeit einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem der Einsatz von unbemannten Flugobjekten, umgangssprachlich Drohnen genannt, im Luftverkehrsgesetz geregelt werden soll. Respektive eben nicht abschließend geregelt werden soll – es soll lediglich die Rechtsgrundlage für eine Verordnung der Bundesregierung geschaffen werden, die in Zukunft den Betrieb von Drohnen regeln. Zahlreiche Fragen insbesondere zum Datenschutz bleiben so ausgeklammert, auch zum Betrieb von Drohnen im staatlichen Auftrag. Dabei rüstet die Bundesregierung derzeit massiv nach, was die Anschaffung von Drohnen für die Raumüberwachung (im Rahmen militärischer Operationen) anbelangt. weiter … →