Antwort Kleine Anfrage (18/2471): Ergänzende Informationen zur Asylstatistik im 2. Quartal 2014

(1): bereinigte Gesamtschutzquote 2. Q 2014: 46,4%! (zuvor: 43,5%), hinzu kommen Anerkennungen durch Gerichte, im Jan.-Mai 2014 waren 11% aller Gerichtsentscheidungen positiv (12)

(5) Die Verfahrensdauern beim BAMF sind wieder leicht länger: durchschnittlich 6,9 Monate (Quartal zuvor: 6,6 Monate), im Koalitionsvertrag wurden 3 Monate angepeilt; zur Personalsituation im BAMF: gegenüber dem vorhergehenden Quartal gab es einen Personalaufwuchs von 288 auf 320 Stellen bei den Sachbearbeitern und von 411 auf 420 bei den Bürosachbearbeitern. Deutlich abgenommen hat die Zahl von abgeordneten Mitarbeitern anderer Behörden: waren es im ersten Quartal noch 12 aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums und 104 aus der Bundespolizei, waren es im zweiten 35 aus dem BMVg und acht aus der Bundespolizei. Diese Mitarbeiter sind für die Vorgangsbearbeitung (Anlegen des Vorgangs, Einscannen und Abheften von Dokumenten etc.) zuständig.
Besonders lang: Afghanistan, Irak, Pakistan, Iran mit 10 bis 14monatigen Verfahren (trotz überdurchschnittlich hoher Anerkennungsquoten, Ausnahme Pakistan, siehe Frage 1).
Gesenkt werden konnte die Bearbeitungsdauer bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, von 10,2 auf 9,2 Monate. Sie liegt damit aber immer noch deutlich über den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten insgesamt. Bis auf wenige Ausnahmen (Syrien, Serbien, Albanien, Marokko mit geringen Fallzahlen) müssen Jugendliche mindestens ein halbes Jahr, in Extremfällen bis zu 17 Monate (Äthiopien) im Schnitt (!) warten.

(6) Weiterhin gibt es Dublin-Übernahmeersuchen vor allem an Italien (1.928 im 2. Q, 25%), danach Bulgarien (842, 11%), überstellt wird vor allem nach Polen (367 im 2. Q, 24,7%), Belgien und Italien (je 268, 18%).
Die Überstellungsquote ist weiter rückläufig (6i): im 1. Halbjahr 2014 standen 15.431 Zustimmungen der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Übernahme von Asylsuchenden „nur“ 2.711 tatsächliche Überstellungen gegenüber: 17,6%. Die Gründe sind nach Angaben der Bundesregierung vielfältig: Ablauf von Fristen (Überstellungsgesuch/Überstellung), Untertauchen, Weiterreise in andere Dublin-Staaten, Kirchenasyl, erfolgreiche verwaltungsrechtliche Klagen. Nicht genannt wird, wenn eine Überstellung einfach aus praktischen Gründen scheitert, weil Behörden eines oder beider beteiligter Staaten die Übergabe nicht organisiert kriegen.

1802471_ergänzende_Asylstatistik_IIQ2014.pdf