Rede im Bundestag: Sprachanforderungen im Ehegattennachzug generell streichen

1. Beratung des Entwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes auf 17/10511

DIE LINKE. kämpft seit Jahren dagegen, das Recht auf Familieneinheit von der Erfüllung von Sprachanforderungen abhängig zu machen. Es ist nicht akzeptabel, dass die Geltung von Grundrechten davon abhängig sein soll, welchen Bildungsstand jemand hat, wie sprachgewandt jemand ist oder welche Noten im Deutschunterricht erzielt wurden. Doch in Deutschland wird seit 2007 der Ehegattennachzug von einem Sprachnachweis abhängig gemacht. Und im Bundesvertriebenengesetz findet sich eine ähnliche Regelung bereits seit 2005.
Nun hat die Forderung nach Deutschkenntnissen im Kontext des Bundesvertriebenengesetzes zumindest eine gewisse Logik. Denn wenn Einwanderungsrechte allein aufgrund der deutschen Volkszugehörigkeit bzw. Abstammung eingeräumt werden – was wir als LINKE durchaus kritisch sehen –, dann können wohl zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache verlangt werden. Aber etwas ganz anderes ist es, wenn es um den Nachzug von Ehegatten dieser Personengruppe geht. Denn dann müssen die Wahrung der Familieneinheit und das Recht auf Zusammenleben im Vordergrund stehen. Hier gilt nach unserer Auffassung nichts anderes als im Aufenthaltsrecht: Sprache darf nicht zum Ausgrenzungskriterium werden!
Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates will für den Familiennachzug zu Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler zumindest eine Härtefallregelung hinsichtlich der geforderten Sprachkenntnisse schaffen – was wir im Interesse der Menschen als einen Schritt in die richtige Richtung begrüßen. Ausnahmen sollen gelten bei körperlichen oder seelischen Krankheiten oder vergleichbaren Fällen. Begründet wird dies mit unbilligen Härtefällen, die es in der Verwaltungspraxis gegeben habe, dauerhafte Familientrennung soll vermieden werden. In der Gesetzesbegründung wird mit einer Zahl von etwa 1.000 Menschen gerechnet, die aufgrund der Neuregelung künftig zu ihren Ehepartnern nachziehen könnten. Sie sind bislang Opfer der ausgrenzenden und unmenschlichen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zur Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern geworden.
Man muss daran erinnern, dass der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates eine Initiative des Landes Niedersachsen vom Juni 2012 war, getragen vom damaligen Ressortchef Uwe Schünemann, in Fragen des Aufenthaltsrechts ansonsten ein Hardliner in der Union. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass für Spätaussiedler eine Gleichstellung mit den Regeln des Ehegattennachzugs im Aufenthaltsrecht erfolgen soll. Interessanterweise geht der Vorschlag im Bereich des Vertriebenenrechts aber über die Regelung im Aufenthaltsrecht in einem entscheidenden Punkt hinaus. Denn durch den unbestimmten Rechtsbegriff des „vergleichbaren Falls“ sollen „humanitäre Lösungen“ ermöglicht werden, etwa „aufgrund des Alters oder der Gebrechlichkeit des Familienangehörigen sowie aufgrund von Lernschwäche oder Bildungsferne bei dem konkret Betroffenen“. Das wäre genau die allgemeine Härtefallregelung, die CDU/CSU-Fraktion im Aufenthaltsrecht seit Jahren so vehement verweigert! Eine solche allgemeine Härtefallregelung würde „die ganze Vorschrift leerlaufen“ lassen, hatte der zuständige Berichterstatter Reinhard Grindel im Mai 2010 hier im Parlament erklärt (Plenarprotokoll 17/43, S. 4372 f). Diese Aussage macht nur Sinn vor dem Hintergrund, dass es das eigentliche Ziel der Regelung der Sprachanforderungen ist, den Nachzug bildungsferner Menschen zu erschweren. Deshalb wollen die Regierungsfraktionen auch keine Ausnahmeregelung im allgemeinen Familiennachzugsrecht.
Nicht Humanität und Einzelfallgerechtigkeit, sondern die Durchsetzung sozial selektiver Ausschlussmechanismen ist auch das Anliegen dieser Bundesregierung. Deshalb hat sie in ihrer Stellungnahme zum Gesetz erklärt, die Ausnahmeregelung für „vergleichbare Fälle“ sei „problematisch“, weil sie bei den Betroffenen falsche Hoffnungen wecken könne. Der Spracherwerb dürfe nicht auf die Zeit nach der Einreise verschoben werden. Diese unerbittliche Härte gegenüber bildungsbenachteiligen und älteren Menschen ist unerträglich!
Die Regierungsfraktionen sollten deshalb an der vorliegenden Formulierung festhalten und die Gelegenheit nutzen, im Familiennachzugsrecht des Aufenthaltsgesetzes eine vergleichbare Härtefallregelung zu schaffen. Das wäre zumindest ein kleiner Schritt im Sinne der Betroffenen. Im Übrigen bleiben wir bei unserer Forderung, auf Sprachanforderungen im Familiennachzug zu verzichten.