Pressemitteilung: Handlangerdienste für Erdogan beenden

„Zuletzt wurden Ende Juni fünf türkeistämmige Aktivisten aus legalen Migrantenvereinen in Deutschland und Österreich verhaftet. Anstelle konkreter Straf- und Gewalttaten wird ihnen die Mitgliedschaft oder Rädelsführerschaft in der von der Bundesregierung als ausländische terroristische Vereinigung nach Paragraph 129b StGB eingestuften Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) vorgeworfen. Unter diesem Vorwurf wurden seit Einführung des Paragraphen 129b StGB im Jahr 2002 Ermittlungsverfahren gegen 43 Personen eingeleitet. In 13 Fällen wurden Haftstrafen verhängt, zehn Verfahren dauern noch an, sieben Verfahren wurden eingestellt. Bei bilateralen Treffen von Regierungsmitgliedern und Sicherheitsbehörden mit der Türkei war die DHKP-C häufig Gesprächsgegenstand. Zuletzt im Mai berieten sich die Innen- und Außenminister Deutschlands und der Türkei zwei mal in dieser Angelegenheit und seit dem Jahr 2002 war die Organisation 17 Mal Thema von Konsultationen des Bundeskriminalamtes mit türkischen Sicherheitsbehörden.
Ganz offensichtlich misst die Bundesregierung mit zweierlei Maß. Während fanatische Gotteskrieger auch aus Deutschland ungestört zum bewaffneten Kampf nach Syrien aufbrechen und dort Massaker an der Zivilbevölkerung begehen können, werden türkeistämmige Aktivisten aus legalen linken Kulturvereinen hier als Terroristen verfolgt. Einmal mehr zeigt sich, dass der Paragraph 129b StGB ein willkürliches politisches Kampfinstrument gegen unliebsame Oppositionelle ist, das abgeschafft gehört.“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden

17_14496_DHKPC.pdf