Rede im Bundestag: Keine Aufweichung des §218-Kompromisses von 1995! §218 abschaffen!

Rede von Ulla Jelpke in der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages am Mittwoch, dem 13. Mai 2009 TOP 3 a/b, Schwangerschaftskonfliktgesetz/Wirkungsvolle Hilfen in Konfliktsituationen während der Schwangerschaft ausbauen – Volle Teilhabe für Menschen mit Behinderung sicherstellen/Späte Schwangerschaftsabbrüche – Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
An so einem Tag wie heute möchte ich am liebsten nur eine Stimme abgeben, nämlich die für die ersatzlose Streichung des § 218 StGB.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
Seit mehr als 30 Jahren kämpfe ich mit und in der Frauenbewegung dafür, dass Frauen selbst bestimmen können, wann und unter welchen Bedingungen sie sich für ein Kind entscheiden. Sie wollen keinen Druck und keine Drohung, sie wollen weder Geld- noch Gefängnisstrafen.
Meines Erachtens wird mit der heutigen Debatte erneut die Diskussion über den § 218 eröffnet und damit ein neues, dunkles Kapitel dieser Geschichte aufgeschlagen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Die Gesetzentwürfe, die heute vorliegen, führen einen Angriff gegen den 1995 gefundenen sogenannten Abtreibungskompromiss. Damals entschied der Bundestag, dass bei medizinischer und kriminologischer Indikation der Abbruch der Schwangerschaft moralisch und juristisch legitim ist. Deshalb war in diesen Fällen keine Beratungspflicht vorgesehen. Damals wurde Frauen zugestanden, wenigstens in bestimmten Situationen selbstverantwortlich und ohne staatliche Bevormundung zu entscheiden. Selbst diese, aus Sicht unserer Fraktion noch viel zurückhaltende liberale Grundhaltung hat zu wütenden Protesten selbsternannter Lebensschützer geführt.
Heute geht man in den vorliegenden Entwürfen einen Schritt zurück: Die Indikationslösung des § 218 a wird zur Disposition gestellt. Der Singhammer-Entwurf stigmatisiert Frauen außerdem als beratungsbedürftig und unfähig, selbstverantwortlich über ihre Schwangerschaft zu entscheiden.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos] – Ina Lenke [FDP]: Das stimmt nicht!)
Ich stelle mir durchaus die Frage, warum auf einmal Namen von Abgeordneten der SPD und auch der Grünen, die sich immer sehr frauenbewegt geben, auf Anträgen von Lebensschützern aus CDU und CSU wiederzufinden sind. Ich frage gerade diese Frauen und Abgeordneten von der SPD und den Grünen: Haben Sie eigentlich vergessen, dass in Ihren Programmen einmal die Streichung des § 218 gestanden hat und Ihre Frauenorganisationen dafür eintraten? Warum unterstützen Sie heute eine Verschärfung, die vor allen Dingen Frauen bevormundet?
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
Es geht nicht um die 229 Spätabtreibungen, die pro Jahr vorgenommen werden, sondern um folgende Frage: Wie viele Rechte sollen Frauen eigentlich noch haben? Das konservative, rückschrittliche Weltbild sieht ohnehin vor, dass Frauen nur Kinder gebären – mehr nicht. Die Fraktion Die Linke gesteht Frauen hingegen die Fähigkeit zu, in Konfliktsituationen selbst eine verantwortliche Entscheidung zu treffen. Wir wollen Lösungen, die Frauen nicht bevormunden; dies sage ich ganz deutlich.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])
Auch wir sehen es so, dass in den Gesetzentwürfen kein direkter Druck auf die Frauen ausgeübt wird. Vielmehr wirken sie über Umwege: über die Ärzte. Denn Sie wissen ganz genau, was passieren wird: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte werden bereit sein, Abtreibungen vorzunehmen, besonders im ländlichen Raum und in den katholisch geprägten Bundesländern. Damit leisten Sie einen Beitrag zum Abtreibungstourismus und verschlechtern die Situation der Frauen, die ohnehin schon einen starken Konflikt durchleben.
Meine Fraktion wird deshalb die Gesetzentwürfe ablehnen. Es ist leider nicht das erste Mal, dass wir als einzige Fraktion ein Gesetz gegen weitere Verschlechterungen verteidigen müssen, obwohl wir es eigentlich abschaffen wollen. Dies ist auch kein Zufall; denn die geplante Verschärfung des § 218 a reiht sich ein in das konservative Rollback der letzten Jahre gegenüber den Frauen und auch der Frauenbewegung.
(Beifall bei der LINKEN)
Doch ich bin ganz sicher: Der Rückschritt, den Sie heute beschließen werden, wird nicht das letzte Wort sein. Die Frauenbewegung und auch wir an ihrer Seite werden weiterhin für die Abschaffung des § 218 kämpfen.
Danke.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Gert Winkelmeier [fraktionslos])