Antwort Kleine Anfrage (16/6159): Inlandseinsätze der Bundeswehr und Unterstützungsleistungen für Dritte seit 1990

Die Bundeswehr kann im Rahmen des Art. 35 GG „Amtshilfe“ leisten, wenn andere Einrichtungen mit hoheitlichen Aufgaben nicht ausreichend Ressourcen zur Verfügung haben. Dies ist zum Beispiel regelmäßig bei Hochwassern der Fall. Die Bundeswehr ist aber auch gegenüber Dritten sehr freigiebig – Hauptsache, es nutzt dem guten Ruf. Zeit, sich einmal über Art und Umfang dieser Unterstützungsmaßnahmen zu erkundigen … weiter …

Offener Brief an Dortmunder Bürgermeister zu den erneuten Nazianschlägen

Sehr geehrter Herr Schulze,
„die Geister die ich rief, ich werd sie nicht mehr los“ – diese Zeile aus der Ballade „Der Zauberlehrling“ von Goethe sollte derzeit Ihre Gedanken beschäftigen. Nachdem unter Ihrer Federführung am 01.Mai Hunderte von Nazis in Bussen zu ihrem Dortmunder Veranstaltungsort kutschiert und Plakate örtlicher Organisationen gegen den Naziaufmarsch auf Ihr Geheiß hin entfernt wurden, sind sie mutig geworden – die Nazis in und um Dortmund.
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Pressemitteilung: Grundrechtsverletzung durch Bundesverwaltungsgericht bestätigt

In einem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gestern die Revisionsklage eines Berliner Bürgers gegen ein Reiseverbot aus dem Jahr 2001 abgewiesen. Der Betroffene sollte durch die Abgabe seines Passes und eine tägliche Meldepflicht bei der Polizei daran gehindert werden, in Genua an den Demonstrationen gegen den damaligen G8-Gipfel teilzunehmen. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

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