Bundesregierung bestätigt Dublin-Überstellung nach Ungarn – Familienzusammenführung aus Griechenland eingebrochen

„Dass jetzt wieder Dublin-Überstellungen nach Ungarn vollzogen werden, ist ein Skandal. Ungarn missachtet das Asylrecht offensiv – Geflüchtete dorthin zu schicken, ist schlicht unverantwortlich. Genauso unverantwortlich ist die Tatsache, dass die Bundesregierung die Familienzusammenführung aus Griechenland nunmehr faktisch eingestellt hat. Dabei haben die Menschen ein Recht darauf, als Familie schnellstmöglich wieder vereint zu werden“, erklärt Ulla Jelpke zu der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu ergänzenden Informationen zur Asylstatistik (Bundestagsdrucksache 19/30849). Jelpke weiter:

„Auf Anfrage der Linken räumt die Bundesregierung ein, dass es im ersten Quartal 2021 erstmals wieder eine Überstellung nach Ungarn gab, nachdem diese seit Mai 2017 wegen systemischer Mängel im ungarischen Asylsystem über Jahre hinweg ausgesetzt waren. Entsprechende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Ungarn laufen. Dass vor der Überstellung eine ‚EU-rechtskonforme Behandlung‘ zugesichert worden sein soll, wie die Bundesregierung behauptet, ist völlig unglaubwürdig. Denn Ungarns Machthaber Orban behauptet schließlich auch, ohne mit der Wimper zu zucken, er sei ein Kämpfer für die Rechte von Homosexuellen. Die Bundesregierung muss Überstellungen nach Ungarn wieder stoppen!

Im ersten Quartal 2021 sind zudem gerade einmal zwei Angehörige im Rahmen des Dublin-Systems aus Griechenland zu ihren in Deutschland lebenden Familienangehörigen überstellt worden. Im gesamten Jahr 2020 gab es noch 423 solcher Überstellungen, und schon dies war eine viel zu geringe Zahl. Denn viele Familienzusammenführungen, auf die nach der Dublin-Verordnung ein Rechtsanspruch besteht, werden durch überhöhte bürokratische Anforderungen unzulässig verhindert. Ich erwarte von der Bundesregierung eine Erklärung für diesen Einbruch bei der Familienzusammenführung aus Griechenland und eine sofortige Änderung der Praxis. Inakzeptabel wäre es, wenn dies eine Art Trotz-Reaktion des BAMF sein sollte, weil Abschiebungen nach Griechenland derzeit nicht möglich sind, da es vor Ort keine menschenwürdigen Überlebensbedingungen für Geflüchtete gibt.“

Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist hier einsehbar: 1930849_Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das Jahr 2020 und 1. Quartal 2021 (Schwerpunkt Dublin-Verfahren)