Artikel: Überwachen, strafen, abschieben

Beitrag von Ulla Jelpke in junge Welt vom 17.4.2019
Entwurf der Bundesregierung für neues »Hau-ab-Gesetz« stößt auf Widerstand der Länder
 
Am Mittwoch will das Bundeskabinett den Entwurf eines zweites »Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« beschließen. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfsorganisationen bezeichnen diese Vorschrift wie schon ihre im Juli 2017 verabschiedete Vorgängerregelung zutreffender als »Hau-ab-Gesetz«.

Denn geplant ist erneut ein breites Arsenal von Rechtseinschnitten, Straf- und Überwachungsmaßnahmen gegen Schutzsuchende. Im Referentenentwurf vorgesehen ist die Einführung einer »Duldung zweiter Klasse« für Geflüchtete »mit ungeklärter Identität«, die nach Ansicht der Behörden nicht genug an der eigenen Abschiebung mitwirken. Davon Betroffene dürfen nicht arbeiten und unterliegen einer Wohnsitzauflage. Zudem sind bis zu 5.000 Euro Strafe bei »fehlender Mitwirkung« bei der Passbeschaffung vorgesehen. Ziel ist es, Schutzsuchende auf diese Weise zu nötigen, zur Beschaffung von Papieren und damit zur Erleichterung ihrer Abschiebung die Botschaften ihrer Verfolgerstaaten aufzusuchen. Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland anerkannt wurden und ausreisepflichtig sind, sollen von Sozialleistungen gänzlich ausgeschlossen werden.

Kritik im Vorfeld hat die geplante Einführung neuer Straftatbestände hervorgerufen, die auf eine Kriminalisierung der zivilgesellschaftlichen Unterstützung und Beratung von Asylsuchenden abzielen. So sollte die Bekanntgabe von Abschiebeflügen durch Flüchtlingsräte und Unterstützer von Geflüchteten mit Haft bestraft werden. In der aktuellen Fassung des Referentenentwurfs findet sich diese Passage zwar nicht mehr. Doch es soll weiterhin strafbar sein, wenn Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Informationen zu geplanten Abschiebungen weitergeben. Insbesondere will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Abschiebehaft erheblich ausweiten. So sollen Schutzsuchende schon zur Vorführung bei der Ausländerbehörde zwei Wochen lang in sogenannte »Mitwirkungshaft« genommen werden können. Identitätstäuschungen seien »unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang zur Abschiebung als ein im Rahmen der Gesamtbetrachtung zu beachtendes Indiz für Fluchtgefahr zu werten«, wird ein weiterer Grund benannt.

Fehlende Abschiebehaftkapazitäten will der Bundesinnenminister durch eine vorübergehende Zusammenlegung von Straf- und Abschiebehaft kompensieren. Das würde der zuletzt 2014 vom Europäischen Gerichtshof bestätigten EU-Rückführungsrichtlinie widersprechen, die eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen in »normalen« Gefängnissen untersagt. Der Bundesgerichtshof entschied sogar, dass selbst die Unterbringung von Abschiebehäftlingen auf dem Gelände einer JVA nicht zulässig sei.

Kritik aus den Ländern kommt nicht nur aufgrund dieses Verstoßes gegen Europarecht. Landesjustizminister beklagen zudem fehlende Kapazitäten in den Justizvollzugsanstalten. Bei Umsetzung der geplanten Regelung würden »massive Sicherheitsprobleme« drohen, warnte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) mit Blick auf die schon jetzt zu 97 Prozent ausgelasteten Gefängnisse in Nordrhein-Westfalen. Kritisiert wurde auch die extrem knappe Frist des Beteiligungsverfahrens. Erst am Donnerstag war der Gesetzentwurf an Länder und Verbände verschickt worden, bis Montag um 12 Uhr sollten diese bereits ihre Stellungnahmen abgeben. Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) sprach laut Medienberichten in einem an Seehofer gerichteten Schreiben von einer »Farce«.

Auch wenn die Kritik aus den Ländern und von seiten der sozialdemokratischen Koalitionspartnerin dazu führen sollte, die geplante Aufhebung des Trennungsgebots zwischen Abschiebe- und Strafhaft aus dem Entwurf zu streichen, zeichnet sich ein fauler Kompromiss auf Kosten der Schutzsuchenden ab. Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl spricht von einer »Vertreibungsstrategie« und fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf nicht im Kabinett zu beschließen.