Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Geflüchtete!

„Die Abschiebebehörden haben jahrelang rechtswidrig die Unverletzlichkeit der Wohnung von Geflüchteten verletzt, indem sie ohne richterliche Ermächtigung in deren Wohnungen eindrangen, um sie abschieben zu können. Damit muss jetzt endlich Schluss sein. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, das selbstverständlich auch für Geflüchtete gilt“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu Wohnungsdurchsuchungen im Zusammenhang mit Abschiebungen. Jelpke weiter: weiter …