Antwort Kleine Anfrage (16/4007): Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b StGB im Jahr 2005
Der § 129, 129 a und b Strafgesetzbuch (StGB) ist ein zentrales Element des politischen Strafrechts in der Bundesrepublik. Er stellt die Gründung, Mitgliedschaft in und Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung unter Strafe – eine individuelle Schuld an den von einer verfolgten Gruppierung begangenen Straftaten muss nicht nachgewiesen werden. Mit den Anti-Terror-Gesetzen („Otto-Pakete“) wurde der Straftatbestand auf ausländische Organisationen ausgeweitet, die gar nicht in Deutschland selbst operieren. Ich habe nach der Zahl der Verfahren und ihrem Ausgang gefragt. weiter …