Antwort Kleine Anfrage (16/3965): Terrorverdächtige werden aus dem Rechtsstaat ausgeschlossen
Mit dem Zuwanderungsgesetz und dem Terrorismusbekämpfungsgesetz („Otto-Paket II“) wurde die ausländerrechtliche Möglichkeit geschaffen, Personen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, die als potentielle islamistische Terroristen gelten, abzuschieben. Ein solcher Verdacht, so weit er sich einigermaßen begründen lässt, kann auch zum Widerruf der Anerkennung der Asylberechtigung führen. Dabei werden zum Teil auch Erkenntnisse aus dem Asylverfahren verwendet, die zunächst die Asylanerkennung zur Folge hatten – etwa bei ehemaligen Mitgliedern der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans). Zentral zuständig ist die „AG statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ im Gemeinsamen Terror-Abwehrzentrum in Berlin. Über deren Arbeit und die Rolle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wollten wir uns u.a. informieren lassen. weiter …