Antwort Kleine Anfrage (16/5089): Ausländerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Fall Murat Kurnaz
Durch die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses des Bundestages zum Verhalten deutscher Geheimdienste im „Anti-Terror-Kampf“ kam heraus, dass das Bundesministerium des Innern gezielt die Wiedereinreise von Murat Kurnaz hintertrieben hat. Rechtsgrundlage, soweit man in diesem Zusammenhang den Begriff verwenden kann, waren Teile des Aufenthaltsrechts. Diese ermöglichen, Ausländern die Einreise in die Bundesrepublik zu verweigern, wenn diese unter „Terrorismusverdacht“ stehen. Unter Verweis auf den noch arbeitenden Untersuchungsausschusss verweigert die Bundesregierung leider die meisten Antworten. Aber auch aus den wenigen gegebenen Antworten geht hervor, dass sie der Fall Kurnaz nicht zum Umdenken zu motivieren scheint. Nach dem Motto: wer unter Terrorismusverdacht steht, ist nur noch Objekt der Sicherheitsbehörden – aber nicht mehr Subjekt des Rechtsstaats. weiter …