Pressemitteilung: Flughafenverfahren für Flüchtlinge muss endlich abgeschafft werden

„Das entwürdigende Flughafenverfahren muss endlich abgeschafft werden“ so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. In einer Kleinen Anfrage hatte sich die Fraktion nach der Entwicklung der Zahl von Asylsuchenden erkundigt, für die bei der Einreise über einen Flughafen ein spezielles Schnellverfahren angewendet wird (16/12559). Die Abgeordnete weiter: weiter …

Pressemitteilung: Schutzsuchenden wird faires Asylverfahren verwehrt

Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 16/12548) hervorgeht, schiebt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterhin Asylsuchende nach Griechenland ab – trotz der bekannten eklatanten Missstände im griechischen Asylsystem. „Den Schutzsuchenden wird ein faires Asylverfahren verwehrt“, kritisiert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und erklärt: weiter …

Artikel: Rechtsextremismus bei Jugendlichen

Die üblichen Antworten auf Gewalt von rechts in der Bundesrepublik Deutschland sind Wegschauen und Verdrängen. Diese Erfahrung hat die Linke im Bundestag in ihrem jahrelangen Kampf um eine korrekte Erfassung der Zahlen rechtsextremistischer Straftaten, vor allem der Gewalttaten, immer wieder gemacht. Mit allerlei Tricksereien wurde versucht, die Statistik zu manipulieren, die Zahlen niedrig zu halten und damit letztendlich die rechte Gewalt zu verharmlosen. Das beharrliche Nachfassen linker Politikerinnen zwang jedoch schließlich die Bundesregierung, neue, realistischere Erfassungskriterien für die Straftaten der Neonazis einführen.
(erschienen in Ossietzky 8/2009) weiter …

Gute Argumente: Asylbewerberleistungsgesetz

In Deutschland sind Asylbewerber, „Geduldete“ und Bürgerkriegsflüchtlinge vom Anspruch auf reguläre Sozialleistungen ausgeschlossen. Für sie gilt ein besonderes Sozialgesetz: das Asylbewerberleistungsgesetz, kurz AsylbLG. Zugleich gilt für sie im ersten Jahr ihres Aufenthaltes ein Arbeitsverbot, erst nach vier Jahren erhalten sie unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Dann gilt auch nicht mehr das AsylbLG für sie, sondern das „normale“ Sozialrecht (SGB II bzw. XII). weiter …