Gute Argumente: Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerberleistungsgesetz – Rassismus und Armut per Gesetz
Das AsylbLG sieht für die Betroffenen gegenüber den üblichen Sozialhilfesätzen deutlich abgesenkte „Leistungen“ vor, die zudem häufig nur als Sachleistung gewährt werden. Lediglich ein Taschengeld in Höhe von 40,90 € bekommen die Empfänger in bar ausgezahlt. Die restlichen Leistungen in Höhe von maximal 184,07 € (für Alleinstehende bzw. den Haushaltsvorstand) bekommen die Flüchtlinge oft nur in Sachleistungen ausbezahlt. Dafür heuern die Kommunen entweder Cateringfirmen an, die dann oft zu völlig überhöhten Preisen „Fresspakete“ liefern. Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse der Betroffenen (kulturelle Essgewohnheiten, Diäten, etc.) wird dabei nicht genommen. Oder die Flüchtlinge erhalten Gutscheine oder Chipkarten, mit denen sie nur in bestimmten Geschäften einkaufen dürfen. Diese Praxis schränkt die Flüchtlinge in ihrer Persönlichkeit und ihrer Selbstbestimmung extrem ein. Sie ist stigmatisierend, sie grenzt die Betroffenen aus der Gesellschaft aus. Glücklicherweise sind viele Kommunen – nicht zuletzt wegen der stark zurückgegangen Zahl der „Leistungsempfänger“ dazu übergegangen, Geld auszubezahlen. Doch die Sätze sind so gering, dass das Geld nur zum allernötigsten reicht.

Leistungen nach AsylbLG Haushaltsvorstand Haushaltsangehörige ab 14 Jahre Haushaltsang. 7-14 Jahre Haushaltsang. bis 7 Jahre
Ernährung 138,05 € 115,04 € 115,04 € 76,69 €
Kleidung 20,45 € 20,45 € 20,45 € 20,45 €
Gesundheit/ Körperpflege 5,11 € 5,11 € 5,11 € 5,11 €
Energie 20,45 € 10,23 € 10,23 € 2,56 €
Summe Sachleistungen 184,07 € 158,50 € 158,50 € 112,48 €
Barbetrag („Taschengeld“) 40,90 € 40,90 € 20,45 € 20,45 €
Summe 224,97 € 199,40 € 178,95 € 132,93 €
Betrag ALG II/XII 351,00 € 281,00 € 211,00 € 211,00 €

Bei diesen Sätzen ist klar: von 5,11 € ist eine ausreichende Babyhygiene nicht zu finanzieren. Und von dem Barbetrag für Minderjährige können diese sich auch kein vernünftiges Schulmaterial leisten. Die Teilnahme an Klassenfahrten fällt für sie sowieso flach: durch die den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern auferlegte „Residenzpflicht“ dürfen auch deren Kinder den Bezirk der Ausländerbehörde nicht verlassen – die Gebühr für einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung frisst wiederum das „Taschengeld“ komplett auf.

Räumliche Ausgrenzung
Das Sozialrecht für Asylbewerber und Flüchtlinge regelt auch, dass sie in Sammelunterkünften untergebracht werden können. Mittlerweile haben die meisten Kommunen gemerkt, dass die Unterbringung in solchen Sammelunterkünften teurer ist als das Anmieten von privatem Wohnraum. Nur der Freistaat Bayern bleibt dabei, generell Asylbewerber in Sammelunterkünften unterzubringen. Aber die Unterbringung außerhalb von Sammelunterkünften ist oft nur wenig besser: Um weitere „Einsparpotentiale“ zu nutzen, werden die Flüchtlinge häufig in gar nicht oder schlecht sanierten Häusern in städtischen Randlagen oder in Problemvierteln untergebracht. Ihre Unterbringung bleibt stigmatisierend. An solchen Orten untergebracht werden sie leicht Ziel von rassistischen Übergriffen – gerade in solchen Gegenden, die von den meisten Bürgerinnen und Bürgern eher gemieden werden.

Medizinische Mangelversorgung
Im Asylbewerberleistungsgesetz ist festgelegt, dass die Flüchtlinge nur in Notfällen medizinisch versorgt werden. Gesundheitsvorsorge findet gar nicht statt. Karies zum Beispiel kann nicht in einem frühen Stadium behandelt werden, um weitere Schäden der Zähne zu verhindern. Erst, wenn der Zahn sich entzündet und abfault, können sich die Betroffenen in Behandlung begeben. Bezahlt wird aber nur die Beseitigung des Schmerzes – also wird der Zahn gezogen, Kronen oder Prothesen gibt es nicht. Den Betroffenen kann man die verordnete Armut am Gebiss ablesen. Auch chronische Erkrankungen sind übrigens nur dann „behandlungswürdig“ nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenn sie sonst lebensbedrohlich werden könnten.
Besonders dramatisch wird das bei psychischen Erkrankungen. Menschen, die vor Krieg und Bürgerkrieg fliehen mussten, die vielleicht Folter und schwere Misshandlungen erleiden mussten, die auf der Flucht vielleicht nahe Verwandte verloren haben, sind oft schwer traumatisiert. Für diese Menschen sind die Lebensbedingungen einer Sammelunterkunft sowieso schon schwer zu ertragen, denn sie brauchen vor allem Ruhe. Ohne angemessene Betreuung und ein stressfreies Umfeld können ihre psychischen Belastungssyndrome zu dauerhaften psychischen Erkrankungen führen. Behandelt werden die Menschen aber erst, wenn sie akut suizidgefährdet sind.

Ausgrenzung muss beendet werden!
Wir als LINKE kämpfen für eine solidarische Gesellschaft, in der alle ein gutes Leben führen können. Für uns gilt die alte Parole der Gewerkschaftsbewegung und vieler sozialer Bewegungen in aller Welt: „An injury to one is an injury to all!“ – „Ein Angriff auf einen ist ein Angriff auf alle!“. Wir können es nicht zulassen, dass mitten in Europa Menschen allein aufgrund ihrer Herkunft aus dem sozialen Leben ausgegrenzt und stigmatisiert werden. Deshalb setzen wir uns für die Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein. Auch Asylbewerber, „Geduldete“ und Bürgerkriegsflüchtlinge sollen die Sozialleistungen erhalten, die auch anderen dauerhaft hier lebenden Menschen zustehen. Jedes Gerede von „Integration“ kann nur hohle Phrase bleiben, so lange einzelne Gruppen ganz bewusst nicht integriert werden.

Gute_Argumente-Asylbewerberleistungsgesetz.pdf