Antwort Kleine Anfrage (16/7698): DNS-Abstammungsgutachten im Rahmen von Familienzusammenführungen
In Frankreich wurden im vergangenen Herbst DNS-Abstammungsgutachten für nachziehende Kinder von Migranten verpflichtend gemacht. Dies führte zur Frage nach der deutschen Praxis mit solchen Tests. Erstes Ergebnis war, dass sie auch von deutschen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden angewendet werden – und zwar gerade gegenüber Menschen aus jenen armen und ärmsten Staaten der Welt, deren Migration Richtung EU man sowieso am liebsten ganz unterbinden würde. Betroffen sind auch anerkannte Flüchtlinge, die ihre Familie nachholen wollen und unter Umständen mehrer hundert oder tausend Euro für die entsprechenden Gentests hinlegen müssen. weiter …