Einmalig in der EU, wird der Status von Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen in Deutschland obligatorisch nach drei Jahren überprüft. Falls zu diesem Zeitpunkt die Fluchtgründe, die zur Anerkennung geführt haben, nicht mehr bestehen, wird der Status widerrufen. DIE LINKE. hat schon mehrfach gegen diese Praxis protestiert und sie zum Thema Kleiner Anfragen gemacht. Mittlerweile hat auch das Bundesverwaltungsgericht eine wesentliche Schwierigkeit erkannt, die sich besonders bei den irakischen Flüchtlingen zeigt: deren Status wird widerrufen, weil eine Verfolgung durch das Regime von Saddam Hussein augenfällig nicht mehr stattfindet. Also wird der Status widerrufen, aber nicht das Vorliegen neuer Fluchtgründe geprüft (die ebenso augenfällig vorliegen). Das BVerwG hat deshalb eine Vorlageentscheidung beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, um über die Vereinbarkeit des deutschen Rechts mit EU-Recht entscheiden zu lassen. weiter … →