Rede im Bundestag: Abschiebehaft lässt sich nicht humanitär gestalten, sie ist immer inhuman

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der Grünen legt heute einen Antrag zur Abstimmung vor, für den es eigentlich schon zu spät ist. Denn just heute hat das Europäische Parlament den Entwurf der so genannten Abschiebe-Richtlinie angenommen, der leider von den hier geforderten Standards weit entfernt ist. Beispielsweise soll nun EU-weit eine Abschiebehaft von bis zu 18 Monaten möglich sein.

Schlimmer noch: nach der ersten Debatte über diesen Antrag vor über einem Jahr hat die Koalition von Union und SPD noch weitere Verschärfungen bei der Abschiebehaft vorgenommen.
Sie wurde erstens ergänzt um die Durchbeförderungshaft für Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verfahren.
Zweitens wurde für der so genannte Transitgewahrsam in Flughäfen eine 30-Tage-Frist eingeführt, nach der dieser Gewahrsam überprüft werden muss. Damit wurde diese Form der Inhaftierung überhaupt erst mal reglementiert. Aber der eigentliche Skandal, dass man Menschen am Flughafen festhält ohne sie einreisen zu lassen, der ist geblieben.
Den größten Klopper hat sich die Koalition aber mit der Inhaftierungsbefugnis für die Ausländerbehörden geleistet. Die Ausländerbehörde wird nach über 40 Jahren wieder zur Fremdenpolizei. Sachbearbeiter ohne jede juristische Befähigung können Menschen in Haft nehmen lassen, weil sie glauben, dass diese sich einer Abschiebung entziehen könnten. Erst im Anschluss muss ein Richter darüber entscheiden.

Das ist aber auch keine ausreichende Sicherung gegen eine fehlerhafte Einweisung in Abschiebehaft. Mehrere Untersuchungen belegen, dass Urteile von Amtsgerichten zur Verfügung von Abschiebehaft oft fehlerhaft sind. Aber den Betroffenen werden systematisch die Mittel verweigert, sich dagegen juristisch zur Wehr setzen zu können. Mit der nun von der Koalition in die Wege geleiteten Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde der Rechtsschutz ausgehebelt, indem die Berufungsmöglichkeiten faktisch abgeschafft wurden und den Betroffenen der Weg zum Oberlandesgericht versperrt bleibt.

Und es muss auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass mindestens ein Drittel der Abschiebehäftlinge entlassen wird, ohne abgeschoben zu werden. In diesen Fällen ist die Abschiebehaft ganz klar rechtswidrig und mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar. In einem Rechtsstaat gilt die Zweckbindung von Gesetzen. Die Abschiebehaft gilt der Durchsetzung der Abschiebung. Offensichtlich werden aber Menschen in Abschiebehaft genommen, obwohl man gar nicht weiß, ob es überhaupt zu einer erfolgreichen Abschiebung kommt. Das ist ganz klar ein willkürliches Verhalten der Behörden!

Abschiebehaft wird mehr und mehr als Druckmittel der Ausländerbehörden eingesetzt. Mit der Länge der Abschiebehaft steigt der Anreiz für die Behördenmitarbeiter, diese als Druckmittel einzusetzen. Und zwar gerade gegen Menschen ohne Passpapiere, die damit zur Kooperation bei der Passbeschaffung gezwungen werden sollen.

Ich will am Schluss noch auf zwei ganz dunkle Kapitel der deutschen Abschiebehaft zu sprechen kommen. Man kann nicht oft genug daran erinnern, dass sind zwischen 1993 und 2006 50 Menschen in deutschen Abschiebegefängnissen in Folge von Hungerstreik oder Selbstmordversuchen ums Leben gekommen sind. 399 Abschiebehäftlinge haben sich in dieser Zeit beim Versuch, sich umzubringen, ernsthaft verletzt. Das zeigt, in welche Verzweifelung die deutsche Abschiebepolitik die Betroffenen treibt.

Der zweite Punkt, den ich am Schluss meiner Rede ansprechen möchte, betrifft minderjährige Flüchtlinge. Aufgrund des deutschen Asylverfahrensrechts können 16- und 17-jährige Minderjährige in Abschiebehaft genommen werden, ohne eine entsprechende jugendgerechte Betreuung. Nach den zuletzt vorliegenden Zahlen des Bundesinnenministeriums aus 2004 befanden sich über 300 Minderjährige in Abschiebehaft, im Schnitt über einen Monat.

Auch wenn wir die Kritik der Grünen an der Abschiebehaft teilen, bleibt es dabei: wir werden uns bei der Abstimmung enthalten. Denn der Antrag der Grünen akzeptiert grundsätzlich die Abschiebehaft als probates Mittel. Wir sagen aber: die Betroffenen haben keine Straftat begangen. Gegen sie wird, aus mehr oder weniger plausiblen Gründen, der Verdacht erhoben, sich in Zukunft einer Verwaltungsmaßnahme – der Abschiebung – entziehen zu wollen. Uns wollen keine überzeugenden Argumente einfallen, warum ein Mensch deshalb gleich wie ein Straftäter behandelt werden soll. Wir fordern weiterhin die Abschaffung der Abschiebehaft in Deutschland.

(zu Protokoll gegebene Rede)