Rede im Bundestag: Für einen rechtsstaatlichen Umgang mit Schutzsuchenden in Deutschland und in der Europäischen Union

Sehr geehrte Damen und Herren,

fast auf den Tag genau vor 15 Jahren, am 23. Mai 1993, beschlossen die Fraktionen von Union, SPD und FDP im Bundestag, das Grundrecht auf Asyl faktisch abzuschaffen. Das war damals der traurige Höhepunkt einer Entwicklung, die bereits in den 80er Jahren begann. Sie war gekennzeichnet von rassistischer Hetze aus der sogenannten Mitte der Gesellschaft und neofaschistischer Gewalt gleichermaßen.

Zugespitzt hatte sich die damalige demokratie- und menschenverachtende Stimmung in den Pogromen von Hoyerswerda 1991, Rostock-Lichtenhagen und Mölln 1992. Von 1990 bis 1992 verfünffachte sich die Zahl rechter Gewalttaten, ständig gab es Meldungen zu Anschlägen auf Asylbewerberheime. Drei Tage nach dem Beschluss des Bundestages starben fünf Menschen durch einen rassistisch motivierten Brandanschlag auf ihr Haus in Solingen.

Die Verantwortung für diese Stimmung lag bei einer jahrelangen Hetzkampagne von Politik und Medien gegen angeblichen „Asylmissbrauch“ und „Sozialschmarotzer“ sowie eine herbei halluzinierte „Asylantenflut“. Führende Politiker schürten die Hetze, so dass gewalttätige Rassisten und Neonazis glauben konnten, die Vollstrecker des sogenannten Volkswillens zu sein.

Edmund Stoiber (CSU) hatte als bayerischer Innenminister bereits 1988 vor einer „durchmischten und durchrassten Gesellschaft“ gewarnt. „Kein Volk wird eine Überfremdung ohne Konflikt hinnehmen, es kann sie gar nicht hinnehmen“, erklärte der CSU-Abgeordnete Norbert Geis während der Asyldebatte im Bundestag. Auch prominente Sozialdemokraten stimmten in den rassistischen Chor ein. „Wir können nicht der Lastesel für die Armen der Welt sein“, wetterte der Münchner Oberbürgermeister Georg Kronawitter im September 1992. „Der Unmut bei den Menschen ist riesig. Glauben Sie denn, dass die ruhig hinnehmen werden, wenn Millionen Ausländer ungeordnet in unser Land fluten?“

Was damals beschlossen wurde, nannte sich „Asylkompromiss“ – das war schon damals eine heuchlerische Verschleierung. Denn inhaltlich ging es darum, zuvor ungeahnte Diskriminierungen einzuführen.
Beschlossen wurde die sogenannte Herkunfts- und Drittstaatenregelung, damit wurden viele Asylantragsteller von vornherein von Schutz ausgeschlossen. Zugleich wurden die Rechte der Betroffenen eingeschränkt, sich gerichtlich gegen die Behörden zur Wehr zu setzen.
Beschlossen wurde das Asylbewerberleistungsgesetz, mit dem die Sozialleistungen auf 360 Mark abgesenkt wurden. Bis heute sind diese Sätze nicht erhöht worden, die Betroffenen kriegen also knapp 184 Euro. Die meisten Asylsuchenden erhalten aber Sachleistungen, kriegen also Essen und Kleidung geliefert und leben in Sammelunterkünften. Damit werden sie in ihrer Lebensgestaltung krass eingeschränkt.
Beschlossen wurde auch die Residenzpflicht. Asylsuchende dürfen sich nur in den Landkreisen oder Städten bewegen, denen sie „zugeteilt“ worden sind.
Zusammengefasst: Schutzsuchende werden in diesem Land an jeder Form eigenständiger Lebensgestaltung gehindert. Gleichzeitig stehen sie unter Arbeitsverbot und sind vollständig der behördlichen Willkür ausgeliefert.

Die Entwicklung, die vor 15 Jahren in der faktischen Abschaffung des Asylrechts gipfelte, ist bis heute nicht abgeschlossen. Immer noch wird jede Änderung des Asyl- und Flüchtlingsrechts in diesem Hause genutzt, um die Rechte der Betroffenen einzuschränken.

In den letzten Jahren sind die Zahlen von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland massiv gesunken. Lediglich 19.000 Menschen gelang es im vergangenen Jahr noch, einen Asylantrag zu stellen. Zum Vergleich: gegen 25.000 anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr Widerrufsverfahren eingeleitet. Damit wird eins deutlich: Die Maxime der Bundesregierung und der EU lautet: Abschottung geht vor Humanität. Die Asyldebatte vor 15 Jahren war ein schwarzer Tag für das Parlament, aber mehr noch für die schutzsuchenden Menschen. Die Substanz eines Grundrechts wurde am 26. Mai 1993 zerstört. Übrig blieb eine bloße Hülle wortreicher Paragraphen. Eine solche Politik nimmt die Menschenrechte und die rechts- und sozialstaatlichen Verpflichtungen der Verfassung nur dem Scheine nach ernst.

Wir fordern daher die Wiederherstellung eines effektiven Flüchtlingsschutzes. Diese Forderung gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für die EU. Es muss endlich Schluss damit sein, dass deutsche Innenminister an vorderster Front den europäischen Flüchtlingsschutz sturmreif schießen. Stattdessen fordern wir die konsequente Umsetzung des Zurückweisungsgebotes der Genfer Flüchtlingskonvention für die Flüchtlinge an den Außengrenzen der EU. Statt bürokratischer Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU brauchen wir endlich eine solidarische europäischen Lastenteilung aufgefangen werden.
In Deutschland muss dass menschenunwürdige System der Abschreckung von Flüchtlingen endlich beendet werden. Wir fordern die Abschaffung der Residenzpflicht, des Asylbewerberleistungsgesetzes und der geltenden Arbeits- und Ausbildungsverbote für Asylsuchende und Geduldete. Die UN-Kinderrechtskonvention muss endlich in vollem Umfang auch für Flüchtlingskinder gelten. Die Behandlung von 16- und 17-jährigen als Erwachsene im Asylverfahren muss endlich beendet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die volle Wiederherstellung des Rechtsschutzes in allen asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren. Es kann nicht sein, dass man einen Menschen abschiebt, der noch ein Verfahren gegen seine Ablehnung als Asylbewerber betreibt.

15 Jahre nach der faktischen Abschaffung des Rechts auf Asyl wird es endlich Zeit, dass die Politik der Abschottung ein Ende hat. Dabei geht es nicht nur um die Verfolgten, die bei uns Schutz suchen. Heribert Prantl hat 1994 auf diesen Eingriff ins Grundgesetz zurückgeblickt und schon damals festgestellt: „Die Asylpolitik der letzten zwanzig Jahre ist […] das Menetekel für die allgemeine Politik der inneren Sicherheit in den nächsten zwanzig Jahren.“ Die SPD reiche der Union die Hand bei der Demontage des Rechtsstaates. Diese Vorhersage hat sich mittlerweile leider bestätigt.