Pressemitteilung: DIE LINKE. kritisiert Missachtung des Kindeswohls

Ob im sächsischen Vogtland, im thüringischen Katzhütte oder am Flughafen Frankfurt/Main: die Rechte von Kindern werden mit Füßen getreten, wenn sie Flüchtlinge sind. DIE LINKE. fordert dagegen eine stärkere Beachtung des Kindeswohls. Die Bundesrepublik muss endlich den Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen, nach dem sie ausländische Kinder schlechter als inländische behandeln darf.

Im thüringischen Katzhütte sind Flüchtlinge in einem Barackendorf untergebracht. Darunter befinden sich auch weiterhin Familien mit minderjährigen Kindern. Als sich Protest gegen die Unterbringung in der Anlage regte, wurde ein Teil von ihnen auf andere Lager verteilt, die Wortführer des Protests aber sollen nun abgeschoben werden.

In Treuen (Vogtland)sind drei nigerianische Mädchen, die vor den schlimmen Verhältnisse in ihrer abgelegenen Unterkunft in Posseck in ein Kinderheim flüchteten, von der Polizei brutal zurück verbracht worden. Ein 13-jähriges Mädchen wurde dabei an Händen und Füßen gefesselt.

Am Flughafen Frankfurt/Main werden Kinder im Rahmen des so genannten Flughafenverfahrens im Transitbereich festgehalten und dort in einer gefängnisartigen Einrichtung untergebracht. Das zuständige Jugendamt hat erklärt, dass die Behandlung dem Kindswohl zuwiderlaufe, kann aber die Kinder nicht aus dem Transitbereich herausholen.

Die Fraktion DIE LINKE. fordert in einem Antrag (16/8885) die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und die Rücknahme des diskriminierenden Vorbehalts. Der skandalöse Umgang mit Kindern muss ein Ende haben.

1608885_UN-Kinderrechtskonvention.pdf