Familiennachzug aktiv verhindert

Mit schwerwiegenden Folgen: Unterstützung geflüchteter Afghanen von Bundesregierung verschleppt

von Ulla Jelpke (erschienen in der jungen Welt am 25.08.2021)

Frau A. ist in großer Sorge um ihre beiden Töchter, vier und sieben Jahre alt, und ihren Ehemann. Seitdem die Taliban ihre Heimatstadt Herat kontrollieren, sind sie nicht mehr zu erreichen. Seit 2017 lebt Frau A. in Deutschland, nach einem Klageverfahren wurde sie im Sommer 2020 als Flüchtling anerkannt und beantragte den Familiennachzug. Doch auf einen Termin in der deutschen Botschaft in Islamabad warten ihr Ehemann und die Töchter seit über einem Jahr. Aufgrund der für sie unerträglichen Situation ist Frau A. seit längerem depressiv und leidet unter starken Schlafstörungen.

Schon vor dem Sieg der Taliban mussten afghanische Staatsangehörige zwischen einem und zwei Jahren auf einen Konsulatstermin in Islamabad oder Neu-Delhi warten. 3.000 Afghanen hatten Stand Anfang Mai dieses Jahres einen solchen beantragt. Dazu kommt noch die oft langwierige Bearbeitung und Erteilung des Visums. Die Botschaft begründet die Situation mit der pandemiebedingten vorübergehenden Schließung der Visastellen. Doch das ist nicht der einzige Grund: Aus der Antwort auf eine Anfrage der Fraktion von Die Linke geht ebenfalls hervor, dass die Personalstellen in Islamabad und Neu-Delhi im Laufe der letzten zwei Jahre von 47 auf 39 zusammengestrichen wurden.

Nicht vergessen werden darf zudem, dass viele afghanische Geflüchtete in Deutschland zunächst keinen Anspruch auf Familienzusammenführung haben – was oftmals ein Fehler der Behörde ist. So ging es auch Frau A.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte ihr zunächst rechtswidrig internationalen Schutz vorenthalten. Erst vor Gericht setzte sie sich durch. Die Fehlerquote des BAMF ist bei Asylexperten berüchtigt: Mehr als drei Viertel der angefochtenen Bescheide erweisen sich bei inhaltlicher Prüfung durch die Gerichte als rechtswidrig. Allein in diesem Jahr wurde in 3.203 Fällen vom BAMF der dringend benötigte Schutz zunächst vorenthalten oder nur ein unzureichender Schutzstatus erteilt. Bei mehr als der Hälfte aller in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten wurde der Schutzstatus nicht durch das BAMF, sondern durch die Gerichte angeordnet.

Doch anstatt die hohe Fehlerquote zu beseitigen, hat die Asylbehörde in diesem Jahr bis Ende Mai bereits 5.724 Widerrufsprüfungsverfahren afghanischer Staatsangehöriger, also Überprüfungen des erteilten Schutzstatus, eingeleitet. Die Zahl dieser Verfahren steigt seit 2016 deutlich an, obwohl die Sicherheitslage in Afghanistan bereits in den letzten Jahren katastrophal war und die tatsächliche Widerrufsquote bei afghanischen Geflüchteten im Jahr 2020 bei nur 4,3 Prozent lag. Vor wenigen Tagen hat das Bundesamt einen Entscheidungsstopp verhängt. Pro Asyl kritisiert dies als das »Herauszögern« einer offensichtlich notwendigen Schutzgewährung, da erst mit der Anerkennung als Flüchtling Rechte wie das auf Familienzusammenführung einhergehen. Wobei »Familienzusammenführung« stets nur die »Kernfamilie« meint, ohne erwachsene Kinder oder Geschwister.

Für afghanische Flüchtlinge ist die Situation derzeit besonders dramatisch. Doch auch in anderen Ländern hat die Verschleppung des Familiennachzugs durch die Bundesregierung dramatische Folgen: So etwa für eritreische Geflüchtete, die in Erwartung einer Zusammenkunft mit ihren engsten Angehörigen in Deutschland zum Teil jahrelang in Äthiopien ausharren müssen. Einige von ihnen sind Kriegshandlungen in der Tigray-Region ausgesetzt, während sie darauf warten, dass die Bundesregierung endlich ihre Papiere anerkennt.