Schluss mit Behördenschikanen für Geflüchtete aus dem Sudan!

„Der verschärfte Umgang deutscher Behörden mit Geflüchteten aus dem Sudan ist völlig unangemessen. In dem Land kommt es nach wie vor zu vielen gewalttätigen Übergriffen, das belegen zahlreiche unabhängige Berichte von Menschenrechtsorganisationen und Journalisten. Geflüchtete aus dem Sudan brauchen Schutz und ein sicheres Aufenthaltsrecht“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Situation von Geflüchteten aus dem Sudan. Jelpke weiter:

„Aus den Angaben der Bundesregierung geht hervor, dass sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote beim BAMF in Bezug auf das Herkunftsland Sudan von 2018 zu 2019 von 51,5 auf 27,1 Prozent nahezu halbiert hat. 2015 hatte diese Quote sogar noch bei 74,5 Prozent gelegen. Die Zahl der Abschiebungen hat sich zwischen 2018 und 2019 von drei auf fünfzehn verfünffacht, wenn auch auf niedrigem Niveau. Außerdem wurden 2019 103 Personen mit vermuteter sudanesischer Staatsangehörigkeit bei Botschaftsanhörungen vorgeführt. 2018 waren davon nur 17 Geflüchtete betroffen, 2016 sogar nur fünf. Bei diesen auch als ‚Abschiebungsanhörung‘ bezeichneten Maßnahmen geht es einzig und allein darum, für die Betreffenden in einem zweifelhaften Verfahren Papiere zu beschaffen, um sie leichter abschieben zu können.

Diese Verschärfungen begründet die Bundesregierung mit einer Neubewertung der Lage im Sudan nach dem Sturz des Präsidenten Omar al-Baschir. Doch der Sudan ist weiterhin nicht sicher. Geflüchtete kritisieren insbesondere den großen Einfluss islamistischer Milizen, der Geheimdienste des alten Regimes und des Militärs auf die Übergangsregierung. Daher müssen Abschiebungen gestoppt und Behördenschikanen wie die Botschaftsanhörungen umgehend beendet werden.“

Anfrage und Antwort können hier eingesehen werden: 1925649 Situation von Geflüchteten aus dem Sudan