Maschinen dürfen nicht über menschliche Schicksale entscheiden

„Die Bundesregierung will Asylverfahren um jeden Preis beschleunigen. Anstatt endlich für eine angemessene Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen, setzt sie zunehmend auf technische Assistenzsysteme wie sprachbiometrische Analysen, um die Herkunft von Asylsuchenden zu überprüfen. Die Folge: Eine fehleranfällige Software hat einen maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen über Abschiebungen in Folter und Tod“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Antwort der Bundesregierung auf ihre kleine Anfrage zum Einsatz von Spracherkennungssoftware beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Daraus geht hervor, dass die Spracherkennungssoftware bereits in rund 9.900 Fällen eingesetzt wurde. Die Abgeordnete weiter:

„Die Bundesregierung versäumt es, sich ernsthaft mit Fehlerquellen und der Ungenauigkeit der erzielten Ergebnisse auseinanderzusetzen. Stattdessen verweist sie pauschal darauf, dass die biometrische Sprachanalyse nur ein Indiz unter vielen sei. Allerdings bleibt vollkommen unklar, inwieweit die Anwenderinnen und Anwender darauf vorbereitet werden, die Analyseergebnisse zu anderen Anhaltspunkten in Beziehung zu setzen. Gerade wenn sie unter großem Zeitdruck entscheiden müssen, sehe ich die Gefahr, dass sie sich vorschnell auf die Ergebnisse der sprachbiometrischen Analyse verlassen und die gebotene kritische Prüfung unterlassen. Schlimmstenfalls kann das zu Abschiebungen in Länder führen, in denen den Betroffenen Folter und Tod drohen. So darf mit dem Grundrecht auf Asyl nicht umgegangen werden!“

Die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage kann hier eingesehen werden: KA 19_1484 Spracherkennungssoftware BAMFkomp