Asylrecht ist ein Menschenrecht und kein Gastrecht

„Wer das Asylrecht als Gastrecht verunglimpft, stellt sich selbst ein menschliches wie auch juristisches Armutszeugnis aus. Überhaupt nur über die Sanktion der Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen aufgrund von Bagatelldelikten nachzudenken, ist menschenverachtender Irrsinn. Es ist Aufgabe des Strafrechts und nicht des Aufenthaltsrechts, Dokumentenhandel zu sanktionieren. Meint Herr Schuster im Ernst, dass die Abschiebung in Tod, Folter und Verfolgung eine angemessene Bestrafung für Dokumentenhandel ist?“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke die Äußerungen des CDU-Innenpolitikers Armin Schuster zu angeblichen Passverkäufen durch anerkannte Flüchtlinge. Jelpke weiter:

„Das  Bundesinnenministerium spricht von gerade mal 100 Fällen, in denen Menschen mit deutschen Reisedokumenten illegal eingereist seien. Wie viele der Reisedokumente Papiere von Flüchtlingen waren bleibt im Dunkeln. Das scheint die Union nicht zu stören, wenn es darum geht, ihr flüchtlingsfeindliches Wahlkampfgetöse zu verbreiten. Ihre hetzerischen Forderungen sind nichts anderes als Wasser auf die Mühlen der AfD. Alle gesellschaftlichen Kräfte, die noch einen Funken Anstand haben, müssen dem entschlossen entgegentreten.“