Innenministerium und BKA missachten Unschuldsvermutung

„Datenschutz und Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sind bei dieser Bundesregierung denkbar schlecht aufgehoben“, so das Fazit der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, nach der heutigen Sondersitzung des Bundestagsinnenausschusses. Jelpke weiter:

 

„Lediglich im Hinblick auf vier fehlerhaft als Extremisten eingestufte Journalisten gibt das BKA ein Versäumnis zu. Das weitaus größere Problem der millionenfachen Einträge in den polizeilichen Dateien wird vom BKA hingegen einfach ignoriert, und das Bundesinnenministerium gibt dafür Rückendeckung.

 

Auf die Fragen der Opposition nach den Speicherkriterien insbesondere bei den Staatsschutzdateien gab es keine klaren Antworten. Auch aus den vielfachen Überschreitungen gesetzlicher Löschfristen wollen weder BKA noch Ministerium Konsequenzen ziehen. Ihrer Auffassung nach geht alles in Ordnung, wenn Tausende von Bürgern jahre- bzw. jahrzehntelang wegen unbewiesener Sachverhalte in Polizeidateien als Extremisten oder Straftäter geführt werden. Damit stellen die Sicherheitsbehörden die Unschuldsvermutung auf den Kopf.

 

Nur in einer Hinsicht ergab die heutige Sitzung eine handfeste Information: 16 der 32 Akkreditierungsentziehungen beim G20-Gipfel gehen auf Informationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zurück. Welcher Art diese Informationen sind, bleibt allerdings völlig unklar: Auch zwei Monate nach dem Gipfel wartet die Bundesdatenschutzbeauftragte immer noch auf die Angaben des Inlandsgeheimdienstes. Geht es um die Missachtung von Bürgerrechten, liefern sich BKA und Verfassungsschutz ein Kopf-an-Kopf-Rennen.

 

Deutlich geworden ist eines: Die Arbeit der Sicherheitsbehörden und ihr Umgang mit dem Datenschutz müssen in der nächsten Legislaturperiode dringend auf den Prüfstand.“