Bundesregierung muss Kriminalisierung von YPG-Fahnen sofort rückgängig machen

„Während Angehörige der syrisch-kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG derzeit von den USA mit Waffen versorgt werden, um die Stadt Raqqa von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) zu befreien, geht die bayerische Polizei mit Razzien gegen linke Aktivisten vor, weil diese eine YPG-Fahne auf ihrer Facebookseite veröffentlicht haben sollen. Der Erlass des Bundesinnenministeriums vom März, mit dem die YPG-Fahne in Deutschland kriminalisiert wird, muss sofort rückgängig gemacht werden. Wenn sich die Bundesregierung weiterhin die Denke des Terrorunterstützers Erdogan zu eigen macht, muss sie sich ernsthaft fragen, auf welcher Seite sie im Kampf gegen den IS steht“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke nach einer Meldung über Hausdurchsuchungen am Donnerstag in München. Die Abgeordnete weiter:

„Zur Begründung der Hausdurchsuchungen wird durch die Strafverfolgungsbehörden angeführt, bei der YPG-Fahne handele es sich um `eine verbotene Fahne der Nachfolgeorganisation der Arbeiterpartei Kurdistan´. Auf eine Kleine Anfrage hatte mir die Bundesregierung allerdings geantwortet, dass die YPG in Deutschland nicht verboten sei und ihre Fahne nur dann nicht gezeigt werden darf, wenn sie als Ersatzsymbol für die Fahne der verbotenen PKK diene. Die heutigen Razzien in Bayern zeigen einmal mehr, dass es sich hier um reine Gesinnungsjustiz handelt, die der Polizeiwillkür Tür und Tor öffnet.“