Schnelle Visaerteilung in Afghanistan ermöglichen

„In bis zu Tausend Fällen warten Menschen in Afghanistan auf ein Visum zur Familienzusammenführung mit in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlingen, sie haben hierauf einen Rechtsanspruch. Dass die deutsche Botschaft in Kabul infolge des Bombenanschlags vom 31. Mai auf unbestimmte Zeit geschlossen bleibt, ist für diese Menschen eine Katastrophe“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion anlässlich einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage zu aktuellen Situation. Jelpke weiter:

„Statt schnellstmöglich die Bearbeitung von Visa in Kabul wieder zu ermöglichen, werden Menschen auf zum Teil Tausende Kilometer entfernte Orte wie Neu Delhi, Islamabad, Dubai oder Istanbul verwiesen – auch für diese Länder brauchen die Menschen zudem Visa. Es ist mehr als zynisch insbesondere den Angehörigen anerkannter Asylbewerber eine solche Bürde aufzulasten.

Immerhin gibt die Bundesregierung auf Anfrage nunmehr bekannt, dass in dringenden Fällen schon jetzt Sondertermine für die ebenfalls weitentfernten deutschen Auslandsvertretungen in der Region (Indien, Pakistan) vergeben werden. Dies betrifft etwa den Nachzug zu bald volljährig werdenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, der sonst dauerhaft verhindert würde, oder für so genannten Ortskräfte, die infolge ihrer Tätigkeit für die Bundeswehr oder im Rahmen deutscher Projekte, etwa Dolmetscherdienste, an Leib und Leben gefährdet sind und in Deutschland aufgenommen werden sollen. Es ist das Mindeste, dass die Bundesregierung alles tut, um in diesen Fällen eine Visaerteilung zu ermöglichen.

Allerdings sind alle Fälle des Familiennachzugs dringend. Die Bundesregierung muss deshalb alle Kraft dafür einsetzen, eine Visabearbeitung und -erteilung schnell und unkompliziert wieder zu ermöglichen – etwaige Bemühungen zur Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan kann sie hingegen getrost einstellen. Das ist unverantwortlich.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage kann hier eingesehen werden: SF-Nr.7-38 BotschaftenAfghanistan