BKA-Urteil ist Teilerfolg für Bürgerrechte

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Klatsche für die Law-and-Order-Politiker der großen Koalition. Leider ist die Klatsche längst nicht so kräftig ausgefallen, wie es im Sinne der Bürgerrechte nötig gewesen wäre“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz. Jelpke weiter:

 

„Aus bürgerrechtlicher Sicht ist das ein Drei-Viertel-Erfolg. Karlsruhe hat den Angriff auf die Bürgerrechte abgeschwächt, aber nicht vollständig zurückgewiesen.

Das Urteil entspricht der bisherigen Linie des Bundesverfassungsgerichtes: Es bremst die Überwachungsphantasien der Bundesregierung aus – das ist eine gute Nachricht. Es weist sie aber nicht vollständig zurück – so bleiben noch zu viele Einfallstore für Grundrechtsverletzungen.

Uneingeschränkt zu begrüßen ist, dass Karlsruhe die nahezu uferlose Ermächtigung zur Bespitzelung unbescholtener Kontakt- und Begleitpersonen aufgehoben hat. Die Klarstellung, dass einmal erhobene Daten nicht einfach für veränderte Zwecke verwendet werden dürfen, ist ebenso positiv wie die Einschränkung der Datenübermittlung an in-und ausländische Behörden.

Weil viele Überwachungsbefugnisse aber nicht in ihrem Kern aufgehoben werden, sondern nur das Fehlen rechtsstaatlicher Korrektive zum Schutz der Privatsphäre bemängelt wird, befürchte ich, dass die Bundesregierung nun versuchen wird, sich mit hohlen Phrasen herauszumogeln.

Der Schutz der Bürgerrechte bleibt damit weiterhin eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft.“