Seehofers inhumane Unordnung

„Der Seehofer-Deal zur sofortigen Zurückweisung von Schutzsuchenden unter Umgehung der EU-Dublin-Verordnung ist eindeutig rechtswidrig. Daran lässt das Verwaltungsgericht in München in seinem Beschluss vom 4. Mai keinen Zweifel. Seehofers zwanghafte Zurückweisungs-Pläne sind damit endgültig gescheitert. Dem Kläger, einem syrische Asylsuchenden, der heute obdachlos in Griechenland lebt, muss jetzt sofort die Wiedereinreise nach Deutschland ermöglicht werden“, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, zu einem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zu einer rechtswidrigen Zurückweisung nach Griechenland. Jelpke weiter: weiter …