Pressemitteilung: Schäubles Ausnahmezustand

Den Verdacht auf einen Terroranschlag will er zur Grundlage nehmen, im Inland das Kriegsrecht anzuwenden. Das Grundrecht auf Menschenwürde sei dann nichts mehr wert, so seine Logik.

Neben dem Recht auf Leben bestreitet Schäuble mit seinen Plänen auch die Verfassungsnorm, wonach es der Bundestag ist, der die Ausrufung des Verteidigungszustandes beschließt. Schäuble setzt offenbar darauf, dass im Falle einer Flugzeugentführung keine Zeit mehr bliebe, um den Bundestag einzuberufen, so dass die Bundesregierung sich selbst diese Kompetenz anmaßen könnte.

Ich bezweifle sehr, dass Schäuble sich alle Implikationen seines verfassungswidrigen Vorstoßes überlegt hat. Will er Terroristen künftig als Kriegsgefangene einsperren und freilassen, sobald der „Quasi-Kriegszustand“ beendet ist? Wie will er überhaupt entscheiden, ob ein entführtes Flugzeug tatsächlich als Terrorwaffe gebraucht werden soll?

Festzuhalten ist: Unsere Verfassung kennt keinen „Quasi-Verteidigungsfall“, und zwar zu Recht. Denn so eine Konstruktion liefe auf eine Grauzone hinaus, in der die Bundeswehr jenseits von Recht und Gesetz schalten und walten dürfte.

Die Koalitionsparteien, vor allem die Sozialdemokraten, müssen sich fragen lassen, wie lange sie noch einen Innenminister dulden wollen, der seinen Eid aufs Grundgesetz ständig bricht.

PE_070102_Flugzeugabschussgesetz.pdf