Antwort Kleine Anfrage (16/5022): Militäraufmärsche in der Öffentlichkeit

Seit den 90er Jahren tritt das Militär mit seinen Ritualen verstärkt an die Öffentlichkeit, besonders mit den Gelöbnissen. Diese erfüllen einerseits die Funktion, in der Truppe ein Gefühl der Verbundenheit und der Gemeinsamkeit zu schaffen, andererseits Militär und militärische Rituale zu einem festen Bestandteil des öffentlichen Lebens zu machen. Widerstand und Protest wird von Polizei und Feldjägern meist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterdrückt. Wir haben die Bundesregierung nach der Zahl von Zapfenstreichen und Gelöbnissen und ihrer politischen Stellungnahme gefragt. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/4831): Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Verfolgung

Gefragt wurde nach den tatsächlichen Zahlen für die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung und dem Anerkennungsverfahren. Demnach ist die Zahl der Anerkennungen von 56 im Jahr 2005 auf 114 im Jahr 2006 gestiegen. Gleichzeitig sind die Unsicherheiten beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und bei den Ausländerbehörden bei der Festsstellung einer geschlechtsspezifischen Verfolgung offenbar noch nicht beseitigt worden – obwohl dieses Problem seit der Veröffentlichung des Evaluationsberichts zum Zuwanderungsgesetz im vergangenen Juni (2006) bekannt ist. weiter …

Pressemitteilung: Oettinger offenbart Geschichtsverständnis der Union

Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger hat in seinem Nachruf auf den ehemaligen Marinerichter und Ministerpräsidenten Hans Filbinger behauptet, dieser sei kein Nazi gewesen. Keines seiner Urteile habe zum Tod eines Verurteilten geführt. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag: weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/4917): Naziaufmärsche zum 1. Mai

Neonazistische „Freie Kameradschaften“ aus rund 20 Städten, die NPD sowie die faschistische Niederländische Volks Union mobilisieren zur größten rechtsextremen Mai-Demonstration mit bis zu 1000 Teilnehmern nach Dortmund. NPD-Funktionäre haben weitere Aufmärsche in Nürnberg, Raunheim und Rüsselsheim sowie in Erfurt mit jeweils mehreren Hundert Teilnehmern angemeldet. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/4769): Umgang der Bundeswehr mit Angriffskriegsverweigerern

Die Bundeswehr unterläuft systematisch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Irak-Krieg. Ein Major, der damals seine Beteiligung an den deutschen Unterstützungsleistungen verweigert hatte, war zunächst wegen „Ungehorsams“ degradiert worden, bekam aber im Juni 2005 vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Das Gericht hatte die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges und der deutschen Beihilfe hierzu festgestellt. Dennoch wird der Major bis heute benachteiligt. Besonders trickreich ist der Einfall der Bundeswehr, die Verbindlichkeit des Gerichtsurteils deswegen in Frage zu stellen, weil es den einen oder anderen Völkerrechtler gebe, der eine andere Meinung vertrete… weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/4726): Bezeichnung der Bundeswehr-Generalität als opportunistisch, feige und skrupellos

„Hätte die deutsche Generalität auch nur einen Funken Ehrgefühl sowie Rechts- und Moralbewusstsein im Leibe, so hätte der Generalinspekteur im Verein mit seinen Teilstreitkraftinspekteuren sich geweigert, den völkerrechts- und verfassungswidrigen Ordres der rot-grünen Bundesregierung Folge zu leisten […].“ Für diese Äußerungen in Bezug auf die deutschen Unterstützungsleistungen für den Irak-Krieg kassierte der Oberstleutnant der Bundeswehr Jürgen Rose eine Disziplinarbuße. Offiziere, so meint auch die Bundesregierung, hätten sich bitteschön zurückzuhalten und sollen sich nicht so aufregen, wenn ihre Vorgesetzten das Völkerrecht brechen. Dass sie das tun, hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, aber das interessiert die Bundesregierung nicht. weiter …

Antwort Kleine Anfrage (16/4798): Diffuse Angst vor illegaler Einwanderung

Die Kleine Anfrage behandelt die zunehmenden Problem bei der Erteilung von Visa, zum Beispiel zum Zweck des Verwandtschaftsbesuchs. In der Vergangenheit haben sich Fälle gemehrt, wo nach vielen Jahren ohne Probleme Verwandte aus dem Ausland aus einmal kein Visum mehr bekamen. Pauschale Begründung in vielen Fällen: die „Rückkehrbereitschaft“ sei nicht in einem ausreichenden Maße erkennbar. Wie viele von diesem so „begründeten“ Einreiseverbot betroffen waren, kann die Bundesregierung nicht sagen. Ebenso wenig wie sie angeben kann, wie viele Personen in der Vergangenheit ihr Visum „missbraucht“ haben um in die BRD einzureisen und hier zu arbeiten. weiter …