Antwort Kleine Anfrage (16/9906): Fortführung der Bilanz zur gesetzlichen Altfallregelung (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/8998)
Vor einem Jahr ist die gesetzliche „Altfallregelung“ im Aufenthaltsgesetz in Kraft getreten. Damit sollen Geduldete die Möglichkeit erhalten, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und so ihren Aufenthalt sicherer zu machen. Von den ursprünglich angekündigten 60.000 Menschen, die von der Regelung profitieren sollten, ist allerdings nicht viel übrig geblieben: bisher haben unter 20.000 Menschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, 14.000 allerdings lediglich „auf Probe“ – sie müssen noch nachweisen, dauerhaft für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. weiter …