Antwort Kleine Anfrage (16/5369): Ausweisungspolitik in Deutschland
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Kleinen Anfrage, was Flüchtlingsorganisationen bereits kritisiert haben: mit der Einfügung neuer Ausweisungstatbestände in das Aufenthaltsgesetz betreibt die Regierung Stammtischpopulismus. Auf die Frage, in welchen Fallkonstellationen denn die neuen Ausweisungstatbestände zum Zuge kommen sollen, zitiert sie einfach die Gesetzesbegründung. Insbesondere zum Bereich Zwangsehen gibt es offenbar keine richtig belastbaren Erkenntnisse – wie die Ausländerbehörden in den nächsten Jahren ohne eigene Ermittlungskompetenz Zwangsehen aufdecken sollen, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. weiter …